Neue rechtliche und steuerliche Entwicklungen für Erneuerbare Energien in Indonesien

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​Angesichts gravierender Infrastrukturdefizite im Land fördert die indonesische Regierung vermehrt die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Elektrizitätsgewinnung. Bis 2019 sollen so 35.000 MW gewonnen werden. Um angesichts schwindender Reserven fossiler Energievorkommen eine nachhaltige Energieversorgung in der Zukunft sicherstellen zu können, ist eine hohe Innovationsfähigkeit erforderlich. Indonesien besitzt ein großes Potenzial für die Nutzung Erneuerbarer Energien wie Geothermal-, Wind-, Bio-, Solar-, Wasserkraft- und anderer Hydroenergie. Vor diesem Hintergrund sind vermehrte Anstrengungen seitens der indonesischen Regierung zur Verbesserung des Investitionsklimas und der steuerlichen Rahmenbedingungen zu beobachten.

 

​Neue Negativliste

Am 18. Mai 2016 hat die indonesische Regierung die neue sogenannte Negativliste im Rahmen des Präsidialdekrets Nr. 44 verabschiedet, die die Negativliste aus dem Jahre 2014 ersetzt. Diese Negativliste reguliert, in welchen Bereichen und zu welchen Bedingungen ausländische Investoren in Indonesien tätig werden können.

 

In den meisten Fällen erfolgt die Reglementierung für ausländische Investoren durch Beteiligungsbeschränkungen. Die neue Negativliste fördert mehrere positive Entwicklungen im Hinblick auf Investitionsmöglichkeiten im Bereich der Erneuerbaren Energien, wie in folgender Tabelle dargestellt:

 

 

Vergleich der Negativlisten aus den Jahren 2014 und 2016 

Tabelle 1: Vergleich der Negativlisten aus den Jahren 2014 und 2016

 

Steuererleichterungen für Investitionen in die Erneuerbare-Energien-Gewinnung

Um die Nutzung Erneuerbarer Energien (die sowohl ein hochtechnologisches Investment erfordern als auch erhebliche Investitionsrisiken beinhalten können) weiter zu fördern, sind ergänzend zur Liberalisierung der Investitionsregelungen zusätzliche Steuererleichterungen vorgesehen.

 

Einkommensteuer

Art der Steuererleichterung

  • Steuerfreibetrag in Höhe von 30 Prozent der gesamten Investitionssummen über einen Zeitraum von sechs Jahren
  • Beschleunigte Abschreibungs- und Amortisationsverfahren, wie in Tabelle 2 aufgeführt.1

 Vergleich der Negativlisten aus den Jahren 2014 und 2016

 

 

Tabelle 2: Vergleich der Negativlisten aus den Jahren 2014 und 2016

 

  • Abzugssteuer von 10 Prozent (oder weniger, abhängig vom Vorhandensein eines entsprechenden Steuerabkommensdes jeweiligen Landes mit Indonesien) auf Dividenden, die an Nicht-Residenten ausgezahlt werden.
  • Erweiterter Verlustvortrag über fünf Jahre bis zu maximal zehn Jahren, abhängig von folgenden Bedingungen:
    • Ein weiteres Jahr: Die Investition findet in einer industriellen oder sonstig geförderten Zone statt.
      • Ein weiteres Jahr: mindestens 500 indonesische Angestellte für fünf aufeinanderfolgende Jahre.
      • Ein weiteres Jahr: Investitionen in ökonomische und soziale Infrastruktur belaufen sich auf mindestens 10 Milliarden IDR am Investitionsort.
      • Ein weiteres Jahr: Investitionen in Forschung und Entwicklung belaufen sich auf mindestens 5 Prozent der totalen Investitionssumme während der ersten fünf Jahre.
      • Ein weiteres Jahr: aus dem Inland bezogener Anteil von mindestens 70 Prozent der genutzten Rohmaterialien/Komponenten ab dem vierten Jahr.    
      • Für den Import von Maschinen und Ausrüstung (montiert oder zerlegt) Freistellung von der Abzugssteuer nach Artikel 22, bezieht sich jedoch nicht auf Ersatzteile.
        1.                                  

Beantragung der Steuererleichterungen

  • Der Antrag des Steuerzahlers muss dem Vorsitzenden der Investitionskoordinierungsbehörde (BKPM) vorgelegt werden, der den Antrag über den Direktor der Steuerbehörde (DGT) an das Finanzministerium weiterleitet. Folgende Dokumente  müssen dem Antrag beigefügt sein:
     
  • Genehmigungsbescheinigung der neuen oder erweiterten Investition
  • Kopie der Steueridentifikationsnummer
       
  • Vonseiten der Steuerbehörde (DGT) ist nach ungefähr zehn Tagen nach Erhalt des Antrags mit einer Entscheidung zu rechnen

 
Inanspruchnahme der Steuererleichterungen

  • Der Steuerfreibetrag darf in Anspruch genommen werden,nachdem 80 Prozent des Investitionsplanes realisiert wurden. Diese Regelung gilt nicht für Steuerzahler, die bereits Steuererleichterungen nach der Regulierung Nr. 1 aus dem Jahr 2007 und der Regulierung Nr. 62 aus dem Jahr 2008 in Anspruch nehmen.
  • Die Inanspruchnahme der Freistellung von der Einkommensteuer nach Artikel 22 ist unmittelbar und ohne weiteres Zertifikat möglich.

 

Mehrwertsteuer (VAT)

Freistellung von der Mehrwertsteuer für den Import von Maschinen und Ausstattungen (montiert oder zerlegt), nicht anwendbar für Ersatzteile.

 

Einfuhrabgaben2

  • Freistellung von Abgaben auf die Einfuhr von Maschinen, Gütern und Material im Zusammenhang mit der MoF Regulation No. 176 /PMK.011/2009
  • Freistellung von Abgaben auf die Einfuhr von Kapitalgütern, basierend auf die MoF Regulation No 154 /PMK.011/2008

 

Solarenergie – Probleme der Preisbestimmung

Trotz mehrerer unterschiedlicher juristischer Reformanstrengungen der indonesischen Regierung, um Investitionen im Sektor der Erneuerbaren Energien zu erleichtern, verbleiben nach wie vor gewisse Schwierigkeiten in diesem Bereich. Es gibt keine Preisgarantie für Investoren im Erneuerbare-Energien-Sektor und das monopolistische Recht des Weiterverkaufs an den Endkunden liegt in Indonesien nach wie vor bei dem Staatsunternehmen PT PLN (Perusahaan Listrik Negara).


Mit dem klaren Ziel, vermehrt Investoren ins Land zu holen, verabschiedete das Ministerium für Energie und Minerale Rohstoffe (MEMR) gleich mehrere Verordnungen, die PT PLN verpflichten sollten, die von Photovoltaik-, Wasser-, Geothermal- und Müllverbrennungskraftwerken erzeugte Elektrizität zu festgelegten Preisen anzukaufen. Als Rückschlag für diese Anstrengungen ist jedoch die Entscheidung des obersten Gerichtshofs im Juni 2014 bezüglich der MEMR-Verordnung Nr. 17 aus dem Jahr 2013 über den Ankauf von Solarenergie zu verstehen. Auf eine Klage von einheimischen Solarpanelherstellern, die u. a. darauf abzielte, verpflichtende lokale Komponentenquoten einzuführen, erklärte das Gericht die Verordnung für ungültig. Diese Entscheidung wurde erst gegen Ende des Jahres 2015 öffentlich bekannt gegeben. So ist der Verkaufspreis für die erzeugte Energie bis heute das Ergebnis individueller Verhandlungen zwischen dem Kraftwerksbetreiber und PT PLN. Das MEMR arbeitet an neuen Regelungen als Ersatz für Verordnung Nr. 17, die voraussichtlich innerhalb des Jahres 2016 zu erwarten sind.


Ein weiterer Ansatz findet sich in Präsidialdekret Nr. 18 aus dem Jahr 2016. Es gewährt dem Gouverneur des Hauptstadtdistrikts Jakarta sowie den Bürgermeistern von Süd-Tangerang, Bandung, Semarang, Surakarta, Surabaya und Makassar das Recht, ein kommunales oder Privatunternehmen mit der Entwicklung von Kraftwerken zur Energieerzeugung aus städtischen Abfällen zu beauftragen. Der jeweilige Verkaufspreis zwischen Kraftwerksbetreiber und PT PLN soll das Energieministerium festgelegen.

 

 

1 Berechtigte für Steuererleichterungen: Steuerzahler, die in Indonesien Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gewinnung Erneuerbarer Energien durchführen

2 Rechtsgrundlage: MoF Regulation No. 21/PMK.011/2010

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Markus Schlüter

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