Erneuerbare Energien in der Slowakischen Republik

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Die Entwicklung der Erneuerbaren Energien in der Slowakischen Republik (SR) brachte in den Jahren 2014 und 2015 eine gewisse Unsicherheit mit sich, denn die Stromerzeuger haben Probleme mit dem Anschluss ans Netz. Zudem wurde eine als G-Komponente bezeichnete jährliche Anschlussgebühr in Höhe von ungefähr 20.000 €/MWh eingeführt. Die Distributoren drängen nun auf eine Erhöhung dieser G-Komponente.
 

 
 
1. Strommarkt

Die vollständige Liberalisierung des Strommarktes erfolgte am 1. Juli 2007. Damit einhergehend stieg auch die Zahl der Stromlieferanten, was den Wettbewerbsdruck auf die drei traditionellen Lieferanten ZSE-E, SSE und VSE erhöhte. Sie verfügten vor der Liberalisierung über eine Monopolstellung in dem betreffenden Teil der Slowakischen Republik (ZSE-E in der Westslowakei, SSE in der Mittelslowakei und VSE in der Ostslowakei). Seit der Marktöffnung verringerte sich ihr Marktanteil schrittweise und betrug Ende 2010 noch 52,10 Prozent, Ende 2011 50,64 Prozent und Ende 2012 nur noch 47 Prozent. Ende 2013 existierten bereits 435 Unternehmen mit einer gültigen Genehmigung zur Stromlieferung.[1]
 
Den Anteil der einzelnen Energiequellen an der Stromerzeugung im Jahr 2014 zeigt das nachfolgende Erzeugungsprofil:
 

Abbildung 1: Erzeugungsprofil 2014 [2]
 

2. Förderung von Erneuerbaren Energiequellen

Die Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in der Slowakischen Republik regelt das Gesetz Nr. 309/2009 Slg. Die Förderung erfolgt durch:  
  • vorrangigen Netzanschluss bzw. Netzzugang
  • vorrangige Stromabnahme, -übertragung und -verteilung durch den Netzbetreiber
  • Übertragung der Verantwortung für die Ausgleichsenergie auf den Netzbetreiber
  • garantierte Vergütung für Stromlieferung
 
Die mögliche Förderung von Anlagen unterliegt jedoch Beschränkungen hinsichtlich der installierten Gesamtleistung, die Tabelle 1 zu entnehmen sind.
 
Art der EE-Erzeugung Installierte Gesamtleistung
Sonnenenergie (Anlagen auf Dachkonstruktionen
oder an der Außenwand von Gebäuden)
bis 30 kWp
Windenergie bis einschließlich 15 MW
Wasserenergie bis einschließlich 5 MW
Geothermie bis einschließlich 5 MW
Biomasse (bei neuen Anlagen: Förderung einer
Strommenge von bis zu 40 GWh)
bis einschließlich 5 MW
 
Tabelle 1: Förderung durch garantierte Vergütung für Stromlieferung (die Daten sind nur generell und vereinfacht)
 
Eine bewilligte Förderung gilt für die Dauer von 15 Jahren ab Inbetriebnahme/Modernisierung der Anlage, bei Anlagen bis 500 kWp für deren gesamte Lebensdauer. Der Begriff „gesamte Lebensdauer” ist im Gesetz nicht definiert, jedoch ist davon auszugehen, dass es sich um die vom Erzeuger angegebene Lebensdauer handelt. Eine Verlängerung der Lebensdauer durch Instandsetzung, Rekonstruktion usw. ist gesetzlich nicht geregelt.
 

3. Vergütung für den aus Erneuerbaren Energien erzeugten Strom

Die garantierte Vergütung für EE-Strom legt die Regulierungsbehörde (URSO) gemäß Verordnung Nr. 221/2013 Slg. und Verordnung Nr. 189/2014 fest. Von Sonnen- und Windenergie abgesehen, darf die festgelegte Vergütung für eine Periode von maximal drei nachfolgenden Jahren 70 Prozent der aktuell gültigen Vergütung nicht unterschreiten. Der von der URSO für eine Anlage bereits zugesagte garantierte Strompreis bleibt für die Gesamtdauer des Förderanspruchs bestehen (15 Jahre ab der Inbetriebnahme oder Modernisierung der Anlage).
 
Die von der URSO festgesetzte Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien ist Tabelle 2 zu entnehmen.
 
Art der Erneuerbare-Energien-Erzeugung Vergütung €/kWh für Anlagen,
die ab 1. Januar 2015 in
Betrieb genommen wurden
Wasserenergie ≤ 100 kW 0,11127
Wasserenergie 100 kW – 200 kW 0,10917
Wasserenergie 200 kW – 500 kW 0,10684
Wasserenergie 500 kW – 1 MW 0,10515
Wasserenergie 1M W – 5 MW 0,09798
Sonnenenergie ≤ 30 kWp
(Anlagen auf Dachkonstruktionen oder an
der Außenwand von Gebäuden)
0,08889
Windenergie 0,06249
Geothermie 0,15513
eigens gezüchtete Biomasse 0,09209
sonstige Biomasse aus Abfall 0,09690
Getreidebiomasse 0,10721
Bioflüssigkeit 0,09179
 
Tabelle 2: Vergütung für den Strom aus EE-Quellen
 

4. Stromerzeugung aus Mikroanlagen

Für kleine Stromerzeugungsquellen (Leistung von bis zu 10 kW, Sicherungslimit 16 A), die lediglich die Deckung des Eigenbedarfs zum Ziel haben und nicht dem Stromverkauf dienen, gilt ein vereinfachter Genehmigungsprozess. Der Anschluss derartiger Mikroanlagen ans Versorgungsnetz erfolgt für den Erzeuger gratis, wobei der Versorgungsnetzbetreiber die unentgeltliche Montage des Messgeräts sowie der Ausdehnungsanlage sicherzustellen hat.
 
Der Strompreis für Haushalte und Kleinbetriebe (Jahresverbrauch max. 30.000 kWh) ist reguliert und in der Höhe begrenzt. Die Strompreise für ein Familienhaus und einen Kleinbetrieb betragen im Jahr 2015 ungefähr[3] :
 
Haushalt Kleinbetrieb
Stromverbrauch im Hochtarif 0,104 €/kWh zzgl. MwSt. 0,117 €/kWh zzgl. MwSt.
Stromverbrauch im Niedertarif 0,085 €/kWh zzgl. MwSt. 0,103 €/kWh zzgl. MwSt.
Monatszahlung für eine Stromlieferstelle 7,8687 € zzgl. MwSt. 0,65 € zzgl. MwSt.
 

5. Finanzierung

Die Finanzierung von EE-Projekten übernehmen in den meisten Fällen größere inländische Banken, überwiegend durch Kredite, weniger im Wege des Leasings, sowie ausländische Investoren, vor allem aus Österreich und Italien.
 
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) stellt einen Kreditrahmen in einer Gesamthöhe von 90 Mio. Euro zur Förderung und Entwicklung der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien in der Slowakischen Republik (SlovSEFF II) bereit.
 
Die Zinssätze belaufen sich durchschnittlich auf 3,5 Prozent + Zinshedging bei Projekten in der Entwicklungsphase und auf ungefähr 2,8 Prozent + Zinshedging bei bereits laufenden Projekten.
 
Üblicherweise läuft die Finanzierung über einen Zeitraum von 12 bis 14 Jahren, wobei die Frist insbesondere davon abhängt, wie lange die Stromabnahme zu einem garantierten Vergütungssatz gesichert ist.
 

6. Investitionsbedingungen

Die Slowakische Republik verfügt insgesamt über eine relativ gut ausgebaute Infrastruktur. Grundstücke am Projektstandort können auch ausländische Investoren problemlos erwerben.
 
Nach Erhalt einer entsprechenden, vom Wirtschaftsministerium erlassenen Bescheinigung zum Aufbau können die Anlagen zur Stromerzeugung errichtet werden. Anlagen mit Gesamtleistungen ≤ 1 MW, die eine andere primäre Energiequelle als Sonnenenergie nutzen, sowie Solaranlagen mit einer Gesamtleistung ≤ 100 kWp, die auf einem Gebäude platziert werden, bedürfen keiner Bescheinigung.
 
Die Genehmigungen für die Energiewirtschaft erteilt die URSO. Bei Stromerzeugung und -lieferung durch Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung ≤ 1 MW sowie bei Gaserzeugung und -lieferung aus Biomasse oder Biogas ist keine Genehmigung vonnöten – es besteht nur Meldepflicht.
 
Rödl & Partner empfiehlt vor der Umsetzung von Projekten stets eine Due Diligence.
 

7. Perspektive, politisch fixierte Ausbauziele

Die Slowakische Republik hat im Jahr 2010 den nationalen Aktionsplan für Erneuerbare Energien ausgearbeitet und verabschiedet. Die vorgesehene Entwicklung der einzelnen Erneuerbaren Energien ist in Abbildung 2 dargestellt.
 
In letzter Zeit herrscht jedoch bezüglich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen eine gewisse Unsicherheit (Anschluss ans Netz, G-Komponente). Bessere Perspektiven bieten insoweit vielleicht die Wärmeerzeugung und die Stromerzeugung für den Eigenverbrauch.
 

Abbildung 2: Nationaler Aktionsplan der Slowakischen Republik für Erneuerbare Energien [4] 
 

[1] Úrad pre reguláciu sieťových odvetví, (Amt für Regulierung von Netzzweigen), Jahresbericht 2012, 2013;
http://www.urso.gov.sk/sites/default/files/VS2012_svk.pdf,
http://www.urso.gov.sk/sites/default/files/URSO_AR_2013%20webSVK.pdf

[2] Jahresbericht der Slowakischen elektrischen Übertragungssystems für 2014   „Ročenka Slovenskej elektrizačnej a prenosovej sústavy 2014

[3] Preisliste eines Stromlieferanten in der Westslowakei, gültig ab 1. Januar 2015.

[4] Ministerium für Wirtschaft und Aufbau, Nationaler Aktionsplan für Erneuerbare Energie 2010“/“Ministerstvo hospodárstva a výstavby, Národný akčný plán pre energiu z obnoviteľných zdrojov 2010

 
zuletzt aktualisiert am 15.07.2015

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