Förderung von Erneuerbaren Energien in Tschechien für das Jahr 2016 gefährdet

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​Preisentscheidung der ERU für das Jahr 2016: in Tschechien momentan keine Förderung für EE-Anlagen, die bis Ende 2012 den Betrieb aufgenommen haben bzw. ab 2016 in Betrieb gehen

 

In den tschechischen Medien konnte man in den letzten Wochen einen Streit zwischen der Präsidentin der tschechischen Energieregulierungsbehörde (ERU), Frau Alená Vitásková, auf der einen und dem Ministerium für Industrie und Handel bzw. der tschechischen Regierung auf der anderen Seite verfolgen. Bei dem Disput geht es vornehmlich um die geplante Umstrukturierung der ERU bzw. um die Kompetenzen ihrer Präsidentin, aber auch um strafrechtliche Verfahren wegen angeblichen Missbrauchs der amtlichen Befugnisse von Frau Vitásková.

 

Die ERU-Präsidentin provozierte mit ihrer ablehnenden Haltung, für das Jahr 2016 keine Förderung für Strom aus Erneuerbaren Energiequellen festlegen zu wollen, sofern die EE-Anlagen in den Jahren 2006–2012 den Betrieb aufgenommen haben. Begründung: Es sei unsicher, ob die Fördervorschriften der Tschechischen Republik nicht unter Verstoß gegen verbindliche Regelungen der EU zu staatlichen Förderungen zustande gekommen seien.

 

Die nunmehr veröffentliche Preisentscheidung Nr. 5/2015 setzt die Androhung der ERU-Präsidentin in die Tat um und verleiht der Auseinandersetzung damit eine neue, bislang beispiellose Dimension. Die neue Preisentscheidung hebt jene für das Jahr 2015 auf, bestimmt für 2016 aber keine Förderung mehr für Strom aus Erneuerbaren Energiequellen, wenn die Anlagen in den Jahren 2006–2012 oder  2016 mit der Stromerzeugung begonnen haben oder beginnen.

 

In der Begründung zu ihrer aktuellen Preisentscheidung hat sich die ERU indes eine weitere Preisentscheidung bis Ende des Jahres 2015 vorbehalten: Sobald die von der ERU in Auftrag gegebenen Stellungnahmen vorliegen, die bestätigen sollen, dass das Vorgehen der Verwaltung im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik und der EU steht, soll die neuerliche Entscheidung fallen.

 

Das Vorgehen der ERU überrascht und ist in sich nicht schlüssig, denn die gesetzlichen Regelungen zur Festlegung der Förderung von Erneuerbaren Energien haben sich seit dem Jahr 2012 nicht geändert. Die Rechtsgrundlage, auf die sich die ERU beruft, existiert folglich bereits seit den Preisentscheidungen für 2013.

 

Ferner bestehen erhebliche Bedenken, ob das Vorgehen der ERU im Einklang mit tschechischem Recht steht. Es dürfte nicht in der Kompetenz der ERU liegen zu entscheiden, ob die geltende Förderung gegen EU-Recht verstößt. 

 

Das Ministerium für Industrie und Handel äußert diese Bedenken intensiv. Der Minister für Industrie und Handel sieht eine Klagewelle auf die Tschechische Republik zukommen und drängt daher öffentlich auf die Ausgabe einer korrigierten Preisentscheidung.

 

Die ERU ist jedoch nicht weisungsgebunden und die Abberufung ihrer Präsidentin kann nur durch den Präsidenten der Tschechischen Republik erfolgen.

 

Aufgrund der Konsequenzen, die ein Ausbleiben der EE-Förderung – allein der Zuschuss aus staatlichen Mitteln beträgt ca. 42 Milliarden CZK p. a. – auf die Betreiber der Anlagen und deren Investoren wie auch auf die finanzierenden Banken und grundsätzlich auf das Ansehen der Tschechischen Republik haben würde, kam es am 25. November 2015 zu einem Treffen zwischen dem Präsidenten der Tschechischen Republik, Wirtschaftsminister Mládek und der Präsidentin der ERU.

 

Ergebnis dieses Treffens war, dass Präsident Zeman von einer Abberufung von Frau Vitásková absieht, die selbst wiederum die Ausgabe einer korrigierten Preisentscheidung in Aussicht stellt – vorausgesetzt, die Tschechische Regierung beschließt, der Auszahlung der Fördermittel für das nächste Jahr zuzustimmen und der ERU-Präsidentin somit auch aus strafrechtlicher Sicht eine Carte blanche auszustellen.

 

Mit Blick auf die Unabhängigkeit, die die ERU in ihrer Entscheidungsbefugnis genießt, ist das Ergebnis wahrlich überraschend und ein weiteres Indiz dafür, dass die ausgebliebene Festlegung der Förderung für das kommende Jahr lediglich Mittel zur Verfolgung persönlicher Interessen gewesen sein dürfte.

 

Die Reaktion der Regierung steht noch aus. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie an dieser Stelle selbstverständlich umgehend informieren.

 

 

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