Internationales Investitionsschutzrecht: Wichtiger Faktor beim Auslandsengagement

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zuletzt aktualisiert am 25. April 2019

 

Deutsche Familien­unternehmen sind in den verschiedensten Branchen aktiv und erfolgreich. Ihre Innovationskraft und die Qualität der Produkte und Dienstleistungen haben längst zu weltweiter Anerkennung und Nachfrage geführt. Die sich daraus ergebenden Marktchancen ergreifen Familien­unternehmen in zunehmendem Maße. Dabei beschränken sich ihre geschäftlichen Aktivitäten nicht nur auf die Europäische Union und Europa. Auch in Übersee werden weltweit neue Märkte erschlos­sen und Investitionen in erheblichem Umfang getätigt. So erwerben Familien­unternehmen im Ausland unterschiedliche Vermögenswerte, mit denen neue Geschäftsvorhaben verwirklicht und zusätzliche Gewinne generiert werden. Die Auslands­investitionen werden dabei immer mehr zu einem bedeutenden Eckpfeiler des Erfolges deutscher Familien­unternehmen.
 

 

Bei der Planung von Auslandsinvestitionen müssen Familien­unternehmen allerdings – wie alle anderen Unternehmen auch – vorab Überlegungen dazu anstellen, inwieweit das jeweilige Auslandsprojekt hinrei­chend geschützt ist. Das größte Hemmnis für solche Auslandsinvestitionen kann dabei u.a. die fehlende Rechts­sicherheit im jeweiligen Gaststaat sein. Die Geschäftsvorhaben können durch Maßnahmen von Gaststaaten ökonomisch beeinträchtigt oder sogar verhindert werden.

  

Da bei Familienunternehmen die finanzielle Existenz vieler verschiedener Familienzweige an dessen wirt­schaftlichem Erfolg hängt, sind sie besonders sensibilisiert für materielle Risiken. Ein weiterer wesen­tlicher Faktor, der in ihren Überlegungen eine Rolle spielt, ist der Erhalt des Familienerbes. Daher wird der Entschluss zu einem Markteintritt oder der Tätigung von Investitionen häufig durch die Sorge vor einem unkalkulierbaren Risiko und der Gefahr des Verlustes großer Vermögenswerte gehemmt. Dem Risiko wird durch das Investi­tions­schutz­recht begegnet.

  

Das internationale Investitions­schutzrecht bezweckt eine wesentliche Minimierung der politischen Risiken und schützt die ausländischen Kapital­an­lagen der Investoren. Den Kern des internationalen Investitions­schutzes bilden bilaterale und multilaterale Investitionsschutzabkommen, die gelesen zusammen mit anderen Quellen des Völkerrechts – wie z.B. dem Völkergewohn­heitsrecht – ausländischen Investitionen i.d.R. den Rechtsschutz bieten. Investitionsschutzverträge fördern die Transparenz und Stabilität des angedachten Investi­tions­vorhabens.

  

Investitions­schutzabkommen als Kern des Investitions­schutzes

Investitions­schutzabkommen bieten den effektivsten Schutz für Vermögens­anlagen im Ausland. Andere Möglichkeiten stellen nur die Inanspruchnahme diplomatischer Hilfe, auf die in den meisten Ländern der Welt aber kein einklagbarer Anspruch besteht, sowie direkte Verträge der Unternehmen mit dem ent­sprechenden Staat dar. Letztere haben den entscheidenden Nachteil, dass die Staaten die Rechtslage einseitig zuungunsten der Unternehmen beeinflussen und verändern können. Im Gegensatz dazu haben Investoren unter der Geltung eines Investitionsschutzabkommens das Recht, ein internationales Schieds­gericht anzurufen und dort ihre garantierten Schutzrechte durchzusetzen. Die Gerichte sind an inter­natio­nales Recht und an das Abkommen gebunden und stellen daher eine klare Verbesserung des Rechts­schutzes gegenüber dem Gang vor die Gerichte im Investitionsland dar.

  

Weltweit existieren zahlreiche Investitions­schutz­abkommen. So ist vor dem Markteintritt genau zu prüfen, ob mit dem Zielland eine solche Vereinbarung besteht und wie sie ausgestaltet ist. Da Versuche, ein einheitliches, multilaterales Abkommen zu schaffen, bereits vor einigen Jahren gescheitert sind, differieren die rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen im Ausland von Land zu Land. Länderspezifische Unterschiede sind daher unbedingt vor jedem Markteintritt oder jeder Investition zu berücksichtigen und einer Prüfung zu unterziehen.

  

Investitionsschutz in ausgewählten Ländern

Ein lukrativer Auslandsmarkt für deutsche Familien­unternehmen ist z.B. die USA. Nach langen Gesprächen, haben diese im Jahr 2016 die Verhan­dlungen über ein Transatlantisches Freihandels­abkommen mit der EU abgebrochen. Ein Bestandteil des multilateralen Abkommens wären Investitionsschutzregelungen gewesen. Für Investoren, die ihr Geld in den USA anlegen wollen, bleibt es damit beim Status Quo: Ein bilateraler Investitions­­schutz, der Investoren die Möglichkeit gibt, vor einem unabhängigen Schiedsgericht ihre garantierten Rechte geltend zu machen, besteht nicht. Sollte sich die Rechtslage demnach in den USA zu ungunsten der Investoren ändern, bleibt ihnen nur der Gang vor die US-amerikanischen Gerichte. Letztendlich dürfte die aktuelle politische Lage in den USA für viele Investoren der ausschlaggebende Faktor bei der Entscheidung zu etwaigen Investitionsvorhaben in den USA sein. 

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