Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen: Es wird konkret

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​veröffentlicht am 7. August 2017

 

Um die internationale Steuerhinterziehung weiter zurück zu drängen, haben sich zahlreiche Staaten verpflichtet, erstmalig zum 30. September 2017 Informationen über Finanzkonten in Steuersachen auszutauschen.

 

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Datum vom 22. Juni 2017 die finale Liste der Staaten bekannt gegeben, die erstmals zum 30. September 2017 automatisch Informationen über Finanzkonten austauschen.

 

Neben der Bundesrepublik Deutschland haben sich 50 weitere Staaten von Anguilla bis Zypern verpflichtet, die Vorgaben des gemeinsamen Meldestandards bis Ende September 2017 zu erfüllen. Welche Länder zum 30. September 2017 am automatischen Informationsaustausch teilnehmen, kann auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) unter www.bzst.bund.de eingesehen und abgerufen werden.
 

    

¹) Aufgrund einer Notifikation dieses Staates gemäß § 7 Absatz 1 Buchstabe b der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten übermittelt die Bundesrepublik Deutschland nach § 2 Absatz 1.2 dieser Mehrseitigen Vereinbarung keine Finanzkonteninformationen an diesen Staat, erhält jedoch Finanzkonteninformationen von diesem. Deshalb sind auch in diesem Fall bis auf weiteres keine Finanzkontendaten durch meldende Finanzinstitute dem BZSt gemäß § 5 Absatz 1 FKAustG zu übermitteln.

²)Hierzu zählen auch Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion und Saint-Barthélemy.

³)Hierzu zählen auch Bonaire, Sint Eustatius und Saba.

 

Die in dieser Aufstellung gelisteten Staaten werden dem BZSt zum 30. September 2017 die Finanzkontendaten der zu den meldepflichtigen ausländischen Konten übermitteln. Um einen gleichartigen und gleichwertigen Austausch der Informationen zwischen den teilnehmenden Ländern zu gewährleisten, übermitteln auch deutsche Banken nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes im Gegenzug Informationen über meldepflichtige Finanzkonten zum Stichtag 31. Juli 2017 an das BZSt, welches diese Daten wiederum zum 30. September 2017 an die entsprechenden Behörden der teilnehmenden Länder sendet.

 

Das BZSt wird im Anschluss die Daten aus dem Ausland an die entsprechenden Wohnsitzfinanzämter zur Ermöglichung eines Datenabgleiches weiterleiten.

 

Im Jahr 2018 werden 50 weitere Staaten hinzukommen, mit denen erstmals Daten zum 30. September 2018 ausgetauscht werden. Diese Länder werden zu gegebener Zeit in einem weiteren Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen bekannt gegeben werden.

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