Warum bei Flügen Vorkasse erlaubt ist

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Fluggesellschaften dürfen die Zahlung des vollständigen Flugpreises mit der Buchung verlangen. Ob der Flug lange im Voraus gebucht wird, ist dabei unerheblich. Dies hat der Bundesgerichtshof klargestellt.
 

Jeder, der gelegentlich das Flugzeug nutzt, kennt das: Luftfahrtunternehmen verlangen die Zahlung des vollständigen Flugpreises mit der Buchung. Das erlauben entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wer nicht sofort komplett zahlt, bleibt zu Hause. Gegen diese Regelung bei zwei deutschen Luftfahrtgesellschaften und dem Betreiber einer Internetplattform zog ein Verbraucherverband vor Gericht. Mit Verweis auf das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) verlangte er, die Vorauszahlungsklauseln zu verbieten.
 
Sie seien nach AGB-Recht unwirksam. Die Karlsruher Richter wiesen die Verbraucherschützer in ihre Schranken. Die Fluggesellschaften dürften sehr wohl Vorkasse verlangen. Dabei käme es weder auf die Höhe des Flugpreises noch auf den zeitlichen Abstand zwischen Buchung und Flugantritt an, so die Richter. Die Vorauszahlungspflicht widerspreche nicht den wesentlichen Grundgedanken des Personen(Luft)beförderungsrechts, da die Fluggäste nicht unangemessen benachteiligt würden. Ihrem Bedürfnis nach Schutz – etwa vor Flugausfällen etc. – stehe das berechtigte Interesse der Unternehmen nach Planungssicherheit entgegen.
 
Interessant ist, dass ...
 
Die vollständige Kolumne finden Sie online bei der WirtschaftsWoche.

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Frank J. Bernardi

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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