Düfte als Gegenstand gewerblicher Schutzrechte

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zuletzt aktualisiert am 5. April 2023 | Lesedauer ca. 4 Minuten
Duft, Parfum, Aroma, Bouquet – Synonyme für allgemeine Bezeichnungen von Mischungen von ätherischen Ölen und Aromastoffen, die bei uns spezifische Geruchs­eindrücke hinterlassen. Düfte können zweifelsohne als ein Faktor betrachten werden, der einzelne Produkte oder Dienst­leistungen voneinander unterscheidet. Da der Schutz von Düften verhältnismäßig wenig geregelt ist und in der Fachwelt wenig diskutiert wird, gehen wir der Rechtsfrage nach.

     

Urheberrechte

Gegenstand von Urheberrechten in der Tschechischen Republik ist das sog. „Autorenwerk”. Es muss eindeutig das Ergebnis einer menschlichen, gestalterischen Tätigkeit mit einer objektiv wahrnehmbaren Form sein. Die gesetzliche Auflistung von Autorenwerken ist nur beispielhaft und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Düfte dazu gehören. Urheberrechtlicher Schutz von Düften war schon mehrfach Gegenstand von Ge­richts­ver­fahren im europäischen Ausland – allerdings mit unterschiedlichen Ausgängen.

Das höchste Gericht Frankreichs kam im Falle Bsiri-Barbir v. Haarmann Reimer (2006) zu dem Resultat, dass ein Parfum das Ergebnis „einer Anwendung rein technischer Kenntnisse ohne Anzeichen von Kreativität” sei. Ein Parfum könne nicht den Schutz genießen, da es eine Zusammen­führung von chemischen Stoffen mit instabiler Wahrnehmungs­dauer und einer von Menschen jeweils unterschiedlich wahrgenommenen Duftspur sei. Das Ergebnis wurde später bei der Beurteilung des ähnlich gelagerten Rechtsstreites Lancôme v. Farque (2013) bestätigt.

Eine andere Betrachtung des urheber­rechtlichen Schutzes von Düften vertritt das niederländische höchste Gericht im Rechtstreit Lancôme v. Kecofa (2006). Es unterscheidet den eigentlichen Duft und dessen ver­flüssig­te Form. Die Flüssigkeit ist nämlich insoweit gegenständlich, dass sie den Anforderungen, die durch das niederländische Recht aufgestellt werden, genügen würde. Das Gericht stellte fest, dass Parfums, die ganz unterschiedliche chemische Stoffe verwenden, allerdings identisch riechen, ein Werk im Sinne des Ur­hevber­rech­tes sein und insofern dessen Schutz genießen können. Demgegenüber könnten Parfums, die in der Zusammensetzung identisch seien, allerdings unterschiedlich riechen, den Schutz nicht in Anspruch nehmen.


Patent

Gemäß tschechischem Recht gewährt das Patent Rechtsschutz einer Erfindung die neu, Ergebnis einer er­fin­derischen Tätigkeit und gewerblich nutzbar ist. Der Inhaber des Patents erlangt an der Erfindung ein aus­schließ­li­ches Eigentumsrecht und zwar für einen Zeitraum von 20 Jahren.


Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass ein Duft Gegenstand eines Patentschutzes nur im Hinblick auf seine Zusammensetzung sein kann. Der Patentschutz kann nur den chemischen Stoffen, aus denen sich der Duft zusammensetzt, gewährt werden.

Allerdings muss beurteilt werden, ob ein solches Patent in der Praxis tatsächlich vorteilhaft ist. Das Pa­tent­re­gis­ter veröffentlicht die Spezifikation der Erfindung und seiner wesentlichen Eigenschaften, wie es der An­trag­steller in der Anmeldung angegeben hat. Nach Ablauf von 20 Jahren – der Gültigkeit eines Patentes – erlischt das alleinige Eigentumsrecht des Patentinhabers und Dritten ist die Erfindung zur freien Verfügung.


Ein weiterer wesentlicher Umstand, der bei der Beurteilung entscheidend sein könnte, ob sich um die Erteilung eines Patentes bemüht werden sollte, ist die Kostenintensität des gesamten Prozesses. Das dürfte der Grund sein, warum nur große Parfumunternehmen wie Givaudan, IFF nebo Firmenich ihre Düfte über Patente schützen. Ein Beispiel für eine kürzliche Erfindung der Gesellschaft Givaudan war die Methode eines langanhaltenden Frischeduftes (Patent Nr. 9447364 für die USA).

    

Schutzmarke

Gemäß tschechischem Recht kann als Schutzmarke nur eine solche Bezeichnung in Frage kommen, die grafisch darstellbar ist, d.h. insbesondere durch Worte, Farben oder Zeichnungen, soweit die Bezeichnung geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen zu unterscheiden.

Das Tschechische Amt zum Schutze von gewerblichem Eigentum nimmt in der Frage des Schutzes von Düften mittels des Institutes von Schutzmarken eine eindeutige Position ein. Die duftenden Bezeichnungen seien nach Auffassung des Amtes von einem markenrechtlichen Schutz ausgeschlossen.

  

Der Umstand, dass sich der Duft in seiner Flüssigkeitsform aus verschiedenen chemischen Stoffen zu­sam­men­setzt, ist aus Sicht des Markenschutzes irrelevant. Die derzeitige tschechische Praxis knüpft an die Ent­schei­dung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen SIECKMANN (2002) an, in dem das Gericht feststellte, dass eine Bezeichnung, die visuell nicht wahrgenommen werden kann (typischerweise Düfte), nur dann eine Schutz­mar­ke sein kann, wenn sie grafisch darstellbar ist und zwar mittels Linien und Zeichnungen, die verständlich, eindeutig und genau sind. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes erfüllen das weder die chemische Formel noch deren Wahrnehmung.

Es ergibt sich nun eine gewisse Möglichkeit, dass ein Duft Gegenstand eines Markenschutzes sein kann und zwar nicht nur auf gesamteuropäischer Ebene. Darüber hinaus ist anzumerken, dass bereits in der Ver­gang­en­heit auf Gemeinschaftsebene eine Schutzmarke für einen Duft eingetragen wurde und zwar als „Duft von frisch gemähtem Gras” (in der Datenbank der WIPO unter Reg Nr. 000428870). In der Beschreibung der Schutzmarke, die aufgrund Nichterneuerung 2007 erlosch, war aufgeführt, dass es sich um den Duft von frisch gemähten Gras handeln würde, der an Tennisbällen angebracht wurde.


Im Vergleich zur Registrierung von Duftmarken in der Europäischen Union ist die Registrierung von Duftmarken bspw. in den USA nicht so selten. Als Beispiel kann man die Schutzmarke für den Duft „pina colada” (in der Datenbank der WIPO unter Reg.Nr. 4144511, 2012) oder für den Duft „Kaugummis” nennen (in der Datenbank der WIPO unter Reg.Nr. 4754435, 2015). Aus zugänglichen Internetquellen ergibt sich auch eine Neigung in Kanada, den Schutz von Düften mittels Markenrechte zu erzielen.     

Fazit

Es lässt sich feststellen, dass die Entwicklung sog. Duftmarken in der jüngsten Vergangenheit im Bereich „Public Relations” und „Brand Marketing” an Bedeutung gewonnen hat. Es wird interessant sein, zu verfolgen, wie die Mitgliedsstaaten auf die neue Verordnung reagieren und sie ihre Praxis bei der Registrierung von Duftmarken verändert.

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