Das neue Insolvenzrecht der Vereinigten Arabischen Emirate

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veröffentlicht am 24. Februar 2017
  
 

Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate hat am 29. September 2016 ein Gesetz zur Einführung eines neuen Insolvenzrechts erlassen. Mit diesem Schritt haben die Emirate auch auf die, durch die Finanzkrise hervorgerufene, fluchtartige Auswanderungswelle reagiert. Teilweise erwarteten betroffene Unternehmen und deren Geschäftsführer erhebliche Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen.
   

       

  

Wann spricht man von Insolvenz?

Nicht jeder finanzielle Engpass eines Unternehmens hat zugleich den Insolvenzantrag zur Folge. Aus unterschiedlichsten Gründen können Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sei es durch säumige Schuldner, steigende Kosten, geringe Auftragslage – die Liste ist endlos! Von einer Insolvenz spricht man in der Regel dann, wenn das betroffene Unternehmen zahlungsunfähig ist.
 

Einen transparenten Rechtsrahmen schaffen

Wie wichtig ein effektives Insolvenzrecht für ein stabiles Finanzsystem ist, hat die Finanzkrise im Jahr 2008 gezeigt. Diesen Umstand haben auch die Vereinigten Arabischen Emirate erkannt und bereits im Jahr 2011 einen ersten Entwurf zur Reformierung des Insolvenzrechts erstellt. Der Gesetzentwurf ist in der Folge jedoch nie in Kraft getreten. Aus dem Grund musste für die wirtschaftliche Bewertung eines Unternehmens mit insolvenzrechtlichem Einschlag weiter auf bereits existierende Regularien zurückgegriffen werden. Nur beispielhaft seien hier das Zivilgesetz- und das Handelsgesetzbuch der VAE erwähnt. Das bisherige Insolvenzrecht war aus diesem Grund äußerst intransparent und sorgte bei Betroffenen damit für erhebliche Rechtsunsicherheit.
 

Was hat sich geändert?

Das neue Insolvenzrecht verfügt über einen erweiterten Anwendungsbereich, indem es alle Gesellschaften erfasst, die unter das Commercial Companies Law der VAE fallen, sofern nicht durch explizite Ausnahmeregelung vom Anwendungsbereich ausgeschlossen. Das neue Insolvenzgesetz wird sowohl auf Gesellschaften, die ihren Sitz im Staatsgebiet der VAE haben, als auch auf Gesellschaften mit Sitz in einer der zahlreichen Freihandelszonen anwendbar sein. In dem Zusammenhang ist jedoch zu erwähnen, dass jene Freihandelszonen davon ausgenommen sind, die bereits über eigene insolvenzrechtliche Regularien verfügen. So haben z.B. das Dubai International Financial Centre (DIFC) und der Abu Dhabi Global Market eigene rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen.
     
Alle nachfolgend aufgeführten Verfahrensarten haben die Benennung eines Insolvenzverwalters und die Einbeziehung eines Gerichts gemeinsam. Bedauerlicherweise sieht das neue Insolvenzrecht kein außergerichtliches Verfahren zur Restrukturierung eines Unternehmens vor.
 

Auf den Punkt gebracht

Das neue Gesetz bietet für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten 3 mögliche Verfahrensweisen:

 

  • Schutzschirmverfahren (Protective Composition)

    Hierbei handelt es sich um ein vom Schuldner initiiertes und durch Gericht begleitetes Verfahren. Es kommt nur für solche Gesellschaften in Betracht, die in finanzielle Schieflage geraten, jedoch noch nicht insolvent sind. Sinn und Zweck des Verfahrens ist die Restrukturierung zur Aufrechterhaltung und Weiterführung des Geschäftsbetriebs. Die Zulässigkeit setzt die Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger voraus. Darüber hinaus müssen die zustimmenden Gläubiger mindestens 2/3 der ungesicherten Forderungen in sich vereinen. Vorstehende Voraussetzungen müssen somit kumulativ vorliegen. Das Schutzschirmverfahren muss grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren nach Zustimmung des Gerichts durchgeführt werden. Eine Option auf Verlängerung um weitere 3 Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

 

  • Insolvenz mit Umstrukturierung (Insolvency with Restructuring)

    Ein Insolvenzverfahren mit Restrukturierungsmaßnahmen kommt immer dann in Betracht, wenn ein Unternehmen bereits insolvent ist, nach Auffassung des zuständigen Gerichts jedoch ausreichende Aussicht auf Weiterführung des Geschäftsbetriebs besteht. Die Zulässigkeit dieses Verfahrens ist ebenso wie im Rahmen des Schutzschirmverfahrens von der Zustimmung der Gläubiger und der Höhe der ungesicherten Forderungen abhängig. Hiervon abweichend beträgt die Frist zur Durchführung jedoch fünf statt drei Jahren nach Zustimmung durch das Gericht.

 

  • Insolvenz und Liquidation (Insolvency and Liquidition)

    Das Ende der rechtlichen Handlungsalternativen bildet die Durchführung des Insolvenzverfahrens mit anschließender Liquidierung der Gesellschaft, wo bspw. keine Aussicht auf Erfolg durch Restrukturierungsmaßnahmen besteht oder seitens des Schuldners die Insolvenzmasse gefährdende Maßnahmen ergriffen werden.


Das sollten Sie wissen

  • Pflicht zur Beantragung des Insolvenzverfahrens

    Schuldner sind unter folgenden Voraussetzungen dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen:
       
    - Fälligkeit von Forderungen und deren Nichtbegleichung innerhalb von 30 Werktagen
    - Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen auf Grundlage einer vorherigen Bilanzaufstellung
       
    Stellt ein Schuldner bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen keinen Insolvenzantrag, muss er nach neuem Recht i.d.R. nicht mehr damit rechnen, erhebliche Strafzahlungen leisten zu müssen oder gar eine Gefängnisstrafe befürchten zu müssen.

 

  • Geplatzte Schecks

    Durch die Gesetzesänderung zum Insolvenzrecht sind auch die (strafrechtlichen) Vorschriften über die Bereitstellung ungedeckter Schecks, sog. Bounced Checks mittelbar reformiert worden. Während die Bereitstellung ungedeckter Schecks nach alter Rechtslage per se strafrechtliche Konsequenzen nach sich zog, bestimmt das neue Insolvenzrecht der VAE, dass ein strafrechtliches Verfahren durch die Behörden eingestellt werden kann, wenn sich herausstellt, dass der Scheck zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, zu dem weder das Schutzschirmverfahren noch das Umstrukturierungsverfahren eröffnet waren.

 

  • Insolvenzverfahren auf Antrag des Gläubigers

    Insolvenzgläubiger sollten wissen, dass der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erst dann zulässig ist, wenn:
           
    - Forderungen zugunsten eines Gläubigers in Höhe von mindestens 100.000 Dirham bestehen oder mehrere Gläubiger in der Summe gemeinsam Forderungen in Höhe des vorstehenden Betrags geltend machen können und
    - der Schuldner zuvor zur Zahlung der Forderung innerhalb von dreißig Werktagen schriftlich    aufgefordert wurde


Abschließend lässt sich festhalten, dass die Gesetzesreform notwendig war um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Unternehmen, die in finanzielle Schieflage geraten sind, haben nunmehr die Möglichkeit den Geschäftsbetrieb nach Durchsetzung von Umstrukturierungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten oder aber bei deren Scheitern, ein geordnetes Insolvenzverfahren durchzuführen. Die mit der Reform verbundene Entkriminalisierung bestimmten Verhaltens wird weiter dazu beitragen, dass Schuldner nur noch in ausgewiesenen Fällen mit der Auferlegung staatlicher Sanktionsmaßnahmen rechnen müssen.
         
Unser Team in Dubai ist schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Arbeits- und Aufenthaltsrechts tätig. Darüber hinaus setzen wir uns intensiv mit Gesetzesänderungen auseinander um unseren Mandanten die bestmögliche Beratung gewährleisten zu können.
Für Fragen stehen wir telefonisch oder per E-Mail jederzeit sehr gerne zur Verfügung. Gerne nehmen wir Ihre Anfragen auch direkt in unserem Büro in Dubai entgegen.

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Nicola Lohrey

Rechtsanwältin, Avocat à la Cour

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