Moldau: Einheitliche Steuer von 7 Prozent für Investoren im IT-Bereich

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​zuletzt aktualisiert am 9. März 2018

 

Ende Dezember 2017 trat der Regierungsbeschluss Nr. 1144 in Kraft. Das Ziel des Beschlusses war die Genehmigung der Errichtung des Informationstechnologieparks „Moldova IT Park” sowie die Umsetzung des Gesetzes über Informationstechnologieparks (IT-Parks). In den ersten 2 Monaten des Jahres 2018 wurden über 50 Ansässige im Moldova IT Park registriert.
 

 

Das Gesetz über IT-Parks gilt seit dem 1. Januar 2017 und reguliert das Verfahren und die Instrumente zur Registrierung von Ansässigen von IT-Parks sowie Steueranreize, die diesen Ansässigen gewährt werden.
Eine Neuerung für die Republik Moldau besteht in der Einführung eines neuen Besteuerungsansatzes für Ansässige von IT-Parks. Sie unterliegen lediglich einer einzigen einheitlichen Steuer in Höhe von 7 Prozent. Laut Gesetz sind IT-Park-Ansässige generell zur Ausübung der folgenden 8 Arten von Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Software-Programmen berechtigt:   
  • Programmierungstätigkeiten;
  • Verlegen von Computerspielen;
  • Verlegen von sonstiger Software (diese Klasse umfasst das Verlegen von (nicht kundenspezifischer)Standardsoftware einschließlich der Übersetzung oder Anpassung solcher Software an einen bestimmten Markt);
  • Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte;
  • Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
  • Webportale;
  • Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie;
  • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie.
      
Um den Status eines IT-Park-Ansässigen zu erhalten, muss der Bewerber einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren mit der Verwaltung des IT-Parks schließen. Im Ergebnis sind die Ansässigen berechtigt, eine einzige einheitliche Steuer zu zahlen, die Folgendes abdeckt:
  • Körperschaftsteuer;
  • Auf Löhne und Gehälter einbehaltene Einkommensteuer;
  • Obligatorische Sozialversicherungsbeiträge;
  • Obligatorische Krankenversicherungsbeiträge;
  • Lokale Steuern;
  • Grundsteuer;
  • Kfz-Steuer für in Moldau angemeldete Fahrzeuge.

 

Die einheitliche Steuer von 7 Prozent wird monatlich auf Grundlage des Verkaufsumsatzes des betreffenden IT-Park-Ansässigen berechnet und entrichtet. Jedoch darf der Steuerbetrag den pro Mitarbeiter zu entrichtenden Mindestbetrag nicht unterschreiten. Er beläuft sich pro Monat auf 30 Prozent des nationalen Durchschnittslohns.
 
Die Regierung hat die Änderung von sechs steuerrechtlichen Vorschriften sowie die Anpassung der obli­gato­rischen Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge genehmigt, um sie mit den Bestimmungen des Gesetzes über IT-Parks in Einklang zu bringen.
 

Gemäß den IT-Park-Vorschriften kann der Status eines IT-Park-Ansässigen von jeder juristischen oder natürlichen Person erlangt werden, die in Moldau als Subjekt unternehmerischer Tätigkeit registriert ist und eine oder mehrere der oben aufgeführten Tätigkeiten als Hauptgeschäftstätigkeit ausüben will. Gemäß dem IT-Park-Gesetz ist die Hauptgeschäftstätigkeit eine Tätigkeit, die mindestens 70 Prozent des Umsatzes des jeweiligen IT-Park-Ansässigen generiert.
 

Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass der IT-Park eine „virtuelle Betriebsform” ermöglicht, so dass die Ansässigen nach ordnungsgemäßer Registrierung ihre Geschäftsaktivität auch von ihren eigenen Büros ausüben und die erwähnten Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen können.


 

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Klaus Kessler

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