Der Wirtschaftsprüfungsmarkt gerät in Bewegung – EU-Parlament verabschiedet neue Regeln für die Jahresabschlussprüfung und eröffnet damit interessante Chancen

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​Kommentar zur Reform der Jahresabschlussprüfung für Unternehmen von öffentlichem Interesse auf Europäischer Ebene

Für große börsennotierte Gesellschaften und die dieses Segment derzeit beherrschenden „großen Vier” Prüfungsgesellschaften bedeuten die am letzten Donnerstag (03.04.2014) vom EU-Parlament beschlossenen Maßnahmen eine erhebliche Veränderung. Sie beinhalten u.a.
  • die Ausschreibung von Jahresabschlussprüfungsleistungen,
  • die externe Rotation des Jahresabschlussprüfers nach 10 Jahren,
  • die Ermöglichung des sog. Joint Audits (d.h. mehr als ein Prüfungsunternehmen kann zur Abschlussprüfung beauftragt werden),
  • die Begrenzung der beim Abschlussprüfungsunternehmen eingekauften Beratungsleistungen auf 70% des über die letzten 3 Jahre gemittelten Prüfungshonorars sowie
  • das Verbot, dass spezielle Steuerberatungs- und Beratungsdienstleistungen vom Abschlussprüfer für das Unternehmen erbracht werden dürfen.
     
  • Hinzu kommt ein Verbot von Exklusivverträgen zugunsten der „großen Vier” Prüfungsgesellschaften. 
     
    Für weltweit leistungsfähige Prüfungs- und Beratungsgesellschaften, wie Rödl & Partner, ergeben sich hieraus interessante Chancen. Schon heute betreuen wir große börsennotierte Gesellschaften in anspruchsvollen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Projekten. Dieses Geschäft werden wir weiter kräftig entwickeln. 
 
zuletzt aktualisiert am 07.04.2014

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Martin Wambach

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

Geschäftsführender Partner, Chief Digital Officer

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