Verkündung des 1. Finanzmarktnovellierungsgesetzes

PrintMailRate-it

zuletzt aktualisiert am 22. Februar 2017

   

Am 1. Juli 2016 wurde das 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Durch die Novellierung der Vorschriften werden die Marktmissbrauchsrichtlinie sowie die zugehörige Verordnung, die EU-Verordnung über Zentralverwahrer und die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter (PRIIP-Verordnung) im deutschen Recht verankert.
 

 


Die Europäischen Rechtsakte wurden erlassen, um nach der Finanzkrise die Transparenz und Integrität der Finanzmärkte zu verbessern und ebenso den Anlegerschutz zu erhöhen. Es soll sowohl ein reibungsloses Funktionieren der Märkte gefördert werden als auch eine bessere Aufklärung der Verbraucher stattfinden. Von den Änderungen im deutschen Recht sind u.a. das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das Vermögens­anlagegesetz (VermAnlG) und das Kreditwesengesetz (KWG) betroffen.

Von Relevanz für die Branche ist u.a. die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter, durch die europa­weit einheitliche Standards für die Informationsblätter festgelegt werden. Die Verordnung betrifft sog. verpackte Anlageprodukte und Versicherungs­anlageprodukte, deren Anbieter grundsätzlich ab dem 31. Dezember 2016 Basisinformationsblätter zu veröffentlichen haben, die Kleinanlegern rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sind.

Aufgrund dieser Verordnung wurden auch Änderungen im KAGB vorgenommen, durch die klargestellt werden soll, wann welche Art von Informationsblatt – eines nach der PRIIP-Verordnung oder die wesentlichen Anlegerinformationen nach den Vorgaben des KAGB – zu erstellen ist bzw. in welchen Fällen eine Ersetzungsbefugnis besteht. 

Darüber hinaus wurde durch das 1. FiMaNoG der Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes erweitert. Unter das Gesetz fallenn nun auch Direktinvestments in Sachgüter (z.B. Beteiligungen an dem Erwerb einzelner Container), bei denen der Rückerwerb der Anlage von dem Willen des Anbieters oder eines Dritten abhängt.

Kontakt

Contact Person Picture

Meike Farhan

Rechtsanwältin

Associate Partner

+49 40 22 92 97 – 5 33

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu