Mehrwertsteuerrevision in der Schweiz: Regelung für den Versandhandel ab 2019

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​veröffentlicht am 28. Juli 2017
 

Mit der Revision des Schweizer Umsatzsteuergesetzes (MWSTG) wurde auch eine neue Regelung für den Versandhandel beschlossen. Aufgrund von technischen Anpassungen bei der Schweizer Post tritt die Anpassung erst ab 1. Januar 2019 in Kraft.

 

 
Grundsätzlich unterliegen Waren bei der Einfuhr in die Schweiz der Einfuhrumsatzsteuer. Auf die Erhebung der Einfuhrsteuer wird bis zu einem Steuerwert von 5 Schweizer Franken verzichtet. Ab 1. Januar 2019 unterliegt ein Versandhändler der Schweizer Umsatzsteuer, wenn er mehr als 100.000 Schweizer Franken Umsatz aus Kleinsendungen pro Jahr erzielt. Die Steuerpflicht entsteht mit dem Erreichen der Umsatzgrenze.
 
Mit der Umsatzsteuerpflicht schuldet der Versandhändler auf allen Lieferungen an Schweizer Kunden die Umsatzsteuer. Er hat als Importeur aufzutreten, d.h. er nimmt die Einfuhr in seinem Namen vor und bringt die Einfuhrsteuer als Vorsteuer wieder in Abzug.
 
Mit der „Unterstellungserklärung Ausland” haben Unternehmen die Möglichkeit, sich bereits vor Erreichen der Steuerpflicht auf freiwilliger Basis der Steuerpflicht zu unterstellen. Dieses Vorgehen ermöglicht die Umstellung nach eigenem Zeitplan. Der Versandhändler wird damit ebenfalls Importeur seiner Waren und ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Er profitiert zudem bei Sammelsendungen, weil nicht mehr für jeden Empfänger eine separate Zollanmeldung erstellt werden muss und bei Reihengeschäften, bei denen die Deklaration des Verkaufspreises des Erstlieferanten genügt.
 
Dieses Vorgehen bietet sich ebenfalls an, wenn die Warenempfänger den Warenwert gemäß Zollveranlagung nicht erfahren sollen.
 
Versandhändler, die Waren in die Schweiz liefern, sollten sich rechtzeitig mit der potenziellen Steuerpflicht auseinander setzen. Neben der Prüfung, ob durch die Lieferung von Kleinsendungen eine Steuerpflicht entsteht, ist allenfalls auch die separate Erfassung der Lieferungen in die Schweiz ein möglicher Stolperstein.

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