CSR-Reporting: Eigenstromerzeugung als Umweltbelang

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Am 9. März 2017 hat die Bundesregierung das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz zur Stärkung der nicht­finanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten beschlossen. Damit verbunden werden künftig für bestimmte Unternehmen auch ökologische Aspekte zur Pflicht­angabe im Lagebericht.

 

Hintergrund

Nichtfinanzielle Informationen werden bei der Unternehmens­kommunikation immer wichtiger. Verbraucher, Geschäfts­partner und Investoren verlangen Auskünfte zu verschiedenen Themen wie Achtung der Menschenrechte, Berücksichtigung von Umweltbelangen sowie sozialen Belangen, um sie bei Entscheidungen mit einzubeziehen. Die vorgenannten Aspekte erlangen auch eine zunehmende Bedeutung bei Unternehmens­bewertungen. Hinzu kommt, dass bis zum Jahr 2020 Marktanreize und politische Anreize geschaffen werden sollen, die Investitionen von Unternehmen in Effizienz belohnen. Das Etappenziel hin zu einem ressourcenschonenden Europa soll unterstützt werden, indem Investoren Zugang zu nicht­finanziellen Informationen erhalten.

 

Wer ist ab wann verpflichtet?

Grundsätzlich hat eine Kapitalgesellschaft ihren Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung

zu erweitern, wenn sie eine große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 Satz 1 HGB) und kapital­markt­orientiert (§ 264d HGB) ist sowie im Jahres­durchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Unabhängig von der direkten Verpflichtung strahlt die Entwicklung auch auf andere Unternehmen aus.

 

Inhalt des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz enthält die neu einzuführenden §§ 289 a bis e HGB. Demnach ist in der nicht­finanziellen Erklärung das Geschäftsmodell der Kapitalgesellschaft kurz zu beschreiben. Die nichtfinanzielle Erklärung bezieht sich darüber hinaus zumindest auf die Aspekte Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Eigenerzeugung von Strom und Wärme als Umweltbelang und dessen Rechtsrahmen

Viele Unternehmen stellen bereits heute ihre über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehenden Aktivitäten in Bezug auf den Schutz der Umwelt heraus. Nicht mehr nur allein das Produkt und sein Preis stehen im Fokus, sondern auch nachhaltige Geschäftstätigkeit und Ressourcen­schonung sind entscheidende Wettbewerbsfaktoren geworden. Die nachhaltige Deckung des eigenen Energieverbrauchs rückt in diesem Zusammenhang immer mehr in den Fokus. Hierbei spielen die Eigenerzeugung von Strom durch Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie die effiziente Nutzung der erzeugten Energien eine maßgebliche Rolle.

Ausgangspunkt für Maßnahmen zur Eigenerzeugung sind zunächst die eigenen Anforderungen des Unternehmens. So setzen Handelsunternehmen auf Photo­voltaikanlagen, weil die ihren maßgeblichen Strombedarf während des Tages optimal decken können. Für Industrie­unternehmen sind Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oft die erste Wahl, weil Strom und Wärme erzeugt werden.

    

Eine Anlagen­konzeptionierung wird jedoch heute nicht mehr nur allein durch die Anforderungen des Unternehmens bestimmt. So sind insbesondere behördliche Genehmigungen, Bebauungspläne, Lärmwerte und abgabenrechtliche Auswirkungen zu beachten. Daneben bestehen Meldepflichten. Umstrukturierungen im Zusammenhang mit Umwandlungen und Aus- bzw. Eingliederungen können ebenso Auswirkungen haben. Dementsprechend ist es unerlässlich, Investitionen rechtlich und steuerlich zu bewerten. Eine nachhaltige Investition kann erhebliche Mehrkosten verursachen. Ist diese aber dann noch nachhaltig?

    

Fazit

CSR-Reporting wird für bestimmte Unternehmen in 2017 Pflicht. Das wiederum beeinflusst auch nicht direkt betroffene Unternehmen, Maßnahmen die Gegenstand eines solchen Reportings sein können, durchzuführen. Der Aspekt der Umweltbelange umfasst v.a. die Eigenstrom­erzeugung durch Erneuerbare Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie Effizienz­maßnahmen. Deren rechtlicher Rahmen und die abgabenrechtlichen Auswirkungen sollten von Anfang an mit im Fokus stehen.

 

zuletzt aktualisiert am 26.04.2017

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