Rabatte für stromintensive Unternehmen weitgehend mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar

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Mit Beschluss der Europäischen Kommission vom heutigen Tage wurde das im Dezember 2013 gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitete Beihilfeverfahren beendet. Der Beschluss war mit Spannung erwartet worden, da es im Kern um die Frage geht, wie günstig Strom für Industrieunternehmen am Standort Deutschland sein darf.
 
Die Europäische Kommission hat weitgehend gebilligt, dass die stromintensiven Unternehmen in den Jahren 2013 und 2014 Begünstigungen mittels der „Besonderen Ausgleichsregelung“ erhalten haben. Nach Auffassung der Europäischen Kommission war lediglich ein kleiner Teil der Befreiungen höher als nach den EU-Beihilfevorschriften zulässig. Die begünstigten Unternehmen werden die darüber hinausgehenden Beträge zurückzahlen müssen, damit die Wettbewerbsverfälschung beseitigt wird. Die Rückforderung bezieht sich auf die Jahre 2013 und 2014.
 
Die Kommission bestätigte in dem Beschluss zudem, dass die Förderung erneuerbarer Energien im EEG 2012 mit den Umweltschutzleitlinien von 2008 im Einklang steht, insbesondere weil nur die bei der Erzeugung erneuerbaren Stroms anfallenden Mehrkosten, die über den Marktpreis für Strom hinausgingen, ausgeglichen wurden.
 
Damit sind die zwischenzeitlich in Rede stehenden milliardenschweren Rückzahlungen endgültig vom Tisch. Viele begünstigte stromintensive Unternehmen können aufatmen, da laut Aussage der Europäischen Kommission allenfalls ein kleiner Teil der Rabatte zurückerstattet werden muss. Wie hoch allerdings die nun angekündigten Rückzahlungsforderungen ausfallen und welche Unternehmen konkret betroffen sein werden, wird erst nach der Einzelfallprüfung durch die deutschen Behörden feststehen.
 
zuletzt aktualisiert am 25.11.2014
 

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