Erbschaftsteuerreform: Vernunft setzt sich durch

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Grünes Licht für die Erbschaftsteuerreform 2016: Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss auf einige Modifikationen an dem vom Bundestag Ende Juni beschlossenen Gesetz geeinigt. In der Mehrzahl der Fälle können mittelständische Betriebe auch weiterhin ohne existenzgefährdende Steuerzahlungen an die nächste Generation übergeben werden1.
 

Die wichtigste Erkenntnis aus dem Kompromiss: Die besondere Situation von Familienunternehmen, bei denen Kapital und Gewinne zugunsten der Firma gebunden sind, wird anerkannt. Der 30-prozentige Wertabschlag, den solche Familienunternehmen erhalten, um die Nachteile hinsichtlich der Marktgängigkeit ihrer Anteile und der finanziellen Beschränkungen ihrer Gesellschafter auszugleichen, wurde im Vermittlungsverfahren nicht angerührt. Lediglich...

 
Den vollständigen Artikel finden Sie online bei Markt und Mittelstand.   

 

 
[1] Zustimmung im Bundestag am 29. September und im Bundesrat am 14.10.2016  

 
 

zuletzt aktualisiert am 24.10.2016
 

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