Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten

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In Deutschland soll es künftig eine gesetzlich normierte Pflicht für Händler geben, alte Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos zurückzunehmen.
 

Hintergrund: EU-Richtlinie

Im August 2012 trat die EU-Richtlinie 2012/19/EU in Kraft, die folgende Ziele hat: Im Wesentlichen geht es darum, schädliche Umweltauswirkungen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu verringern, wertvolle Metalle aus den Geräten rückzugewinnen und illegale Müllexporte einzudämmen. Diese Richtlinie hätte fristgerecht bis zum 14. Februar 2014 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Nachdem Deutschland dieser Pflicht lange Zeit nicht nachgekommen ist, hat die Bundesregierung nun einen Entwurf zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro-Gesetz) auf den Weg gebracht. Dadurch sollen die Regelungen der EU-Richtlinie nunmehr Teil der nationalen deutschen Rechtsordnung werden.
 

Elektro-Gesetz

Schon seit Inkrafttreten des Elektro-Gesetzes im Jahr 2005 gilt in Deutschland die Pflicht, Elektro-Altgeräte getrennt vom privaten Haushaltsabfall zu entsorgen. Dies war und bleibt auch weiterhin möglich z.B. auf Wertstoffhöfen oder sonstigen Sammelstellen.
 
Nach dem Entwurf des neuen Gesetzes, das im Herbst 2015 in Kraft treten soll, sind Vertreiber von Elektroartikeln mit einer Verkaufsfläche von mind. 400 qm verpflichtet, Altgeräte beim Kauf eines neuen Geräts unentgeltlich zurückzunehmen. Dafür muss das neue Gerät im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllen wie das alte, bzw. kleine Geräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm) hat der Vertreiber sogar ohne Kauf eines Neugeräts unentgeltlich zurückzunehmen. Die Händler können die Rücknahme entweder in ihrem Geschäft, oder aber über private Sammelstellen in unmittelbarer Nähe des Geschäfts sicherstellen.
 

Auswirkungen für Betreiber von Online-Shops

Diesen neuen Regelungen unterfallen auch Onlineshops, sobald sie Elektrogeräte verkaufen. Als Verkaufsfläche gelten hier alle Lager- und Versandflächen des Shops. Die Shop-Betreiber sollen künftig verpflichtet sein, Altgeräte zurückzunehmen. Von dieser Pflicht betroffen sind sogar ausländische Online-Anbieter von Elektro-Geräten. Die inländischen und ausländischen Shop-Betreiber müssen nach der Novelle des Elektro-Gesetzes die Rücknahme durch „geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer” gewährleisten. Dies wäre z.B. denkbar durch Angabe von Partnerbetrieben wie Baumärkten, in die der Kunde die Geräte bringen und dort abgeben kann.
 

Fazit

Sowohl für den Online- als auch den Offline-Handel besteht unter den genannten Voraussetzungen also künftig eine Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten – unabhängig davon, ob das abzugebende Gerät beim zurücknehmenden Händler gekauft wurde oder nicht.
 
zuletzt aktualisiert am 02.10.2015

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Alexander von Chrzanowski

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht

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