Steuerstruktur für den Mittelstand: Gestaltungsberatung für Familienunternehmen

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Interview mit Hugo Meichelbeck

zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2018
 

 

Herr Meichelbeck, geben Sie uns bitte einen kurzen Einblick, welche Fragestellungen aus dem Beratungsfeld Steuerstruktur für den Mittelstand typischerweise an Sie herangetragen werden?

Wesentlicher Teil unserer Praxis im Unternehmenssteuerrecht ist die Gestaltungsberatung. Wir unter­stützen mittelständische Familienunternehmen regelmäßig bei Unternehmenskäufen und -verkäufen. Komplexe und umfangreiche Umstrukturierungen begleiten wir unter dem Aspekt der möglichst steuer­neutralen Reorganisation der Unternehmensgruppe. Eine Reorganisation der Gruppenstruktur kann dabei insbesondere sinnvoll sein, um Pflichten im Hinblick auf die Publizierung des Jahresabschlusses zu reduzieren und mitbestimmungs­rechtliche Beschränkungen zu vermeiden. Darüber hinaus sind Umstruktu­rierungs­maßnahmen regelmäßig auch zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge notwendig. Hierbei sind wir häufig bei der Trennung von Familienstämmen und der Aufteilung des Familienunternehmens tätig. Unabhängig von der steuerlichen Optimierung kann eine Konzernreorganisation erforderlich sein, etwa aufgrund einer strategischen Neuausrichtung wie der Erschließung neuer Marktsegmente oder der Änderung von Holding- und Konzernstrukturen.


Sie sprechen das Thema Umstrukturierung von Holdingstrukturen an. Geben Sie uns bitte einen kurzen Überblick, welche Aspekte hierbei relevant sind.

Maßnahmen zur Minderung der Gesamtsteuerbelastung im Konzern gewinnen zunehmend an Bedeutung. Bei Strukturentscheidungen stehen Unternehmer vor der Aufgabe, den Gruppenaufbau so zu gestalten, dass Steuerziele erreicht und systematische Schwachstellen vermieden werden, ohne den operativen Konzer­naufbau zu gefährden. Die steuerlichen Ansprüche an die bestmögliche Gruppenstruktur sind dabei äußerst vielfältig. Hierbei steht insbesondere die Nutzung von rechtsformspezifischem und internationalem Steuergefälle, die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen sowie die steueroptimierte Standortwahl im Vordergrund.


Gegenwärtig treibt die Verlustnutzung bei Körperschaften den Markt um.

Das ist zutreffend. Die durch eine gesetzliche Neuregelung ermöglichte Rettung von steuerlichen Verlusten bei Körperschaften ist ein Hot Topic. Die Regelung ermöglicht es insbesondere Unternehmen mit hohen Verlusten, sie auch nach einem Anteilseignerwechsel zu nutzen. Sowohl im Zusammenhang mit Unter­nehmens­käufen als auch bei Umstrukturierungen kommt es regelmäßig zu einem Anteilseignerwechsel auf Ebene von Kapital­gesellschaften, der grundsätzlich zum teilweisen oder vollständigen Wegfall des Verlustvortags führen kann. Die gesetzliche Neuregelung ermöglicht es Körperschaften nun, ihre Verlust­vorträge unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem umfangreichen Anteilseignerwechsel zu bewahren. Hierbei ist genau zu prüfen, ob die Körperschaft die Voraussetzung zur Erhaltung des Verlustvortrags erfüllt.


Das bedeutet, das Beratungsfeld Steuerstruktur für den Mittelstand ist sehr umfassend. Können Sie den Beratungsansatz von Rödl & Partner und die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte erläutern?

Die Steuerstruktur-Beratung für mittelständische Unternehmen und Familiengesellschaften ist eines der zentralen Beratungsfelder der Steuerrechtspraxis von Rödl & Partner. Bundesweit werden inhabergeführte und börsennotierte Unternehmensgruppen des gehobenen, international tätigen Mittelstands betreut. Unser Beratungsfeld umfasst dabei alle Aspekte der Unternehmens- und Konzernbesteuerung, die Unterstützung bei Umstrukturierungen und Umwandlungen, die Beratung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, die Begleitung von Betriebsprüfungen sowie das Führen von Finanzgerichtsprozessen. Unser Beratungsteam verfügt über langjährige Erfahrungen in der Optimierung steuerlicher Strukturen. Wir entwickeln für unsere Mandanten steuerlich innovative und effiziente Lösungen. Unser interdisziplinärer Ansatz – die enge Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – hat sich als besonders erfolgreich erwiesen. Wir beraten unsere mittelständischen Mandanten sowohl bei ihrem operativen Geschäft als auch bei der strategisch-konzeptionellen Neuausrichtung ihres Unternehmens in allen Rechts- und Steuerfragen.

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Dr. Hans Weggenmann

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

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