Thailand: Ausfuhrkontrolle für Dual-Use-Güter ab 2018

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​veröffentlicht am 11. August 2017
 
Die thailändische Regierung strebt ab 2018 eine Ausfuhrkontrolle für sog. Dual-Use-Güter an, die sowohl für kommerzielle als auch militärische Zwecke verwendet werden können. Der Entwurf des „Trade Controls on Weapons of Mass Destruction Act” liegt derzeit dem Staatsrat zur Prüfung vor und wird voraussichtlich zum Jahresende das Gesetz­gebungs­verfahren durchlaufen haben. In Kraft treten wird das neue Gesetz 180 Tage nach der Veröffentlichung in der „Royal Gazette”. Die Gesetzesinitiative basiert auf einer im Oktober 2015 herausgegebenen Bekanntmachung des Handelsministeriums zu Genehmigungskriterien und -vorgaben.
 

 

Anforderungen an Unternehmen

Gemäß dem Gesetzesentwurf werden Unternehmen dazu verpflichtet, selbstständig zu überwachen, ob die von ihnen ausgeführten Güter Bestandteil einer der beiden maßgeblichen Ausfuhrkontrolllisten sind.
 

Liste I umfasst die Klassifizierungsnummern für die Ausfuhrkontrolle und entspricht im Wesentlichen den Regelungen der EU. Die in dieser Liste geführten Güter erfordern für den Export eine Ausfuhr­genehmigung für jede einzelne Lieferung. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes soll es Unter­nehmen möglich sein, statt der bisher erforderlichen Einzelgenehmigungen für jede Lieferung Gruppengenehmigungen für mehrere Lieferungen zu beantragen. Solche Gruppengenehmigungen könnten Unternehmen erteilt werden, die ein zuverlässiges internes Compliance-Managementsystem für die Ausfuhr von Waren mit doppeltem Verwendungszweck vorweisen können.

  
Liste II ist umfangreicher und basiert auf den internationalen „Harmonized System” (HS) Codes. Unternehmen, die auf Liste II geführte Güter ausführen möchten, benötigen zwar keine Ausfuhr­genehmigung, müssen jedoch bestimmte Ausfuhrprozesse einhalten, die bspw.

  • eine Registrierung bei der Außenwirtschaftsabteilung und
  • die schriftliche Erklärung, dass die ausgeführten Güter nicht für eine doppelte Verwendung in Frage kommen,

umfassen.  

 

Folgen und Auswirkungen

Die Nichteinhaltung der Ausfuhrbestimmungen kann neben empfindlichen Geldbußen und Freiheits­strafen auch mögliche Lieferverzögerungen und Reputationsschäden des Unternehmens zur Folge haben. Zahlreiche Industriezweige werden von den neuen Regularien betroffen sein – insbesondere die Bereiche Automotive, Chemikalien und Pharmazeutika, Computer, Elektronik, medizinische Ausrüstungen, Halbleiter, Stahl und Telekommunikation. Um Sanktionen und Behinderungen ihrer Handelstätigkeiten zu vermeiden, sollten Unternehmen so bald wie möglich mit der Überprüfung, ihrer Produkte beginnen, ob sie zu den Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gemäß Liste II gehören.

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