Sonderregelungen für den internationalen Eisenbahntransport von und nach China

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veröffentlicht am 12. Juni 2017

 

Der internationale Eisenbahngüterverkehr ist von wachsender Bedeutung für China. Es wird geschätzt, dass bis Mitte 2016 Güter im Wert von etwa 16 Milliarden Euro in fast 2.000 Fahrten von 25 Städten in China auf der Schiene nach Europa transportiert wurden. Die Fahrzeit beträgt rund 14 bis 18 Tage, in denen Güter von Deutschland nach China und umgekehrt transportiert werden. Aktuell bestehen zwischen folgenden deutschen und chinesischen Städten direkte Güterzug­verbindungen: Duisburg – Chongqing/Wuhan/Changsha; Hamburg – Zhengzhou/Wuhan; Leipzig – Shenyang. Neue Verbindungen zwischen Europa und China kommen ständig hinzu. So fuhr im Januar 2017 der erste regelmäßige Güterzug aus der ostchinesischen Küstenstadt Yiwu über Kasachstan, Russland, Weißrussland, Polen, Deutschland und Frankreich in 18 Tagen in das über 12.000 km entfernte London.

 

 

Im internationalen Schienenverkehr hat China das internationale SMGS Abkommen (Im Original: Soglschenije Meshdunarodnoje Grusowoje Ssobschtschenije) ratifiziert, das zwischen China, der Mongolei, Nordkorea, Vietnam, früheren Sowjetrepubliken und osteuropäischen Nationen wie Polen, Bulgarien, Ungarn und Albanien geschlossen wurde. Annex 1 zum SMGS beinhaltet ein Haftungssystem für den Transport von Gütern per Eisenbahn (General Provisions on the Contract of Carriage of Goods in International Traffic).

 

Das SMGS findet Anwendung auf Verträge über den direkten internationalen Eisenbahngüterverkehr, also einer Beförderung von Gütern auf der Schiene zwischen den Territorien zweier oder mehr Vertragsstaaten unter einem einheitlichen Beförderungsdokument für die gesamte Strecke.

 

Weitere internationale Abkommen, beispielsweise das COTIF (Convention Concerning International Carriage by Rail) und die CIM (Uniform Rules Concerning International Carriage By Rail, Appendix B to COTIF) hat China nicht ratifiziert. Das wiederum heißt, dass Eisenbahntransporte zwischen China und Europa zwischen Nationen stattfinden, die entweder das SMGS, COTIF oder beide Abkommen ratifiziert haben. Es stellt sich  die Frage nach den anwendbaren Haftungsregeln. 

  

In der Praxis werden solche Verkehre grundsätzlich nicht durchgehend, sondern auf Basis von 2 Frachtbriefen durchgeführt und der Transport an der Grenze des Anwendungsbereichs des jeweiligen Abkommens unterbrochen. Die Einführung eines einheitlichen CIM/SMGS Frachtbriefs durch das CIT (International Rail Transport Committee) bezweckt die Ermöglichung einer einheitlichen Abfertigung über bestimmte Transportkorridore.

  

Wesentliche Regelungen des SMGS

Einige wesentliche Bestimmungen des SMGS können wie folgt zusammengefasst werden:

 

Verpackung

  • Der Versender muss sicherstellen, dass Güter, die Container oder Verpackung benötigen, um sie zu schützen, angemessen verpackt werden und dass Markierungen, Aufkleber oder Anhänger korrekt angebracht und Güter in geeignete Waggons geladen werden.

Haftung

  • Der Frachtführer haftet gegenüber dem Versender und Empfänger für Verlust oder Fehlmengen oder Beschädigung (Verderb) von Waren zwischen dem Zeitpunkt der Annahme zur Beförderung und dem Zeitpunkt der Auslieferung.
  • Umstände die eine Haftung des Frachtführers für Verlust oder Fehlmengen oder Beschädigung (Verderb) begründen, müssen durch einen formellen Bericht attestiert werden.
  • Der Frachtführer haftet für den Verzug mit dem Liefertermin und muss hierfür eine Strafe zahlen.

Enthaftung

  • Der Frachtführer kann sich für Verlust oder Fehlmengen oder Beschädigung der Güter in einer Reihe von Situationen enthaften, die näher beschrieben sind. Dazu zählen folgende Fälle: wenn die Beschädigung oder der Verlust aufgrund der Qualität oder Eigenart der Güter, durch
  • Container oder die Verpackung, durch das Verschulden des Versenders oder Empfängers entstanden ist oder vom Frachtführer nicht verhindert werden konnte; oder aufgrund einer Spezialvereinbarung hinsichtlich der Fracht entstanden ist.

Limitierung

  • Eine Höchsthaftung auf Gewichtsbasis existiert nicht.
  • Eine Warenwertdeklaration kann im Wege einer Vereinbarung zwischen Frachtführer und Versender gegen Gebühr erfolgen.
  • Bei Verlust oder Fehlmengen der Güter wird der zu erstattende Betrag auf Basis des Warenwertes der Güter ermittelt.
  • Bei Verspätungen ist die Entschädigung auf Basis der Transportkosten des Frachtführers, der die Verspätung verursacht hat und dem Wert (Dauer) der Verspätung zu ermitteln.

Zeitablauf

  • Verfahren gegen den Frachtführer sind anhängig zu machen: 1) innerhalb von 2 Monaten, wenn es um eine Überschreitung des Liefertermins geht; 2) innerhalb von 9 Monaten, wenn sie andere Gründe betreffen.

 

Für nationale Eisenbahnverkehre in China oder dort, wo das SMGS keine Anwendung findet oder Fragestellungen nicht abschließend regelt, enthält das Eisenbahngesetz der Volksrepublik China (Railway Law of the People's Republic of China) weitere Bestimmungen.

 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zu den Haftungsregelungen im internationalen Warentransport von und nach China.

 

Weitere Sonderregelungen finden im Lufttransport, Seetransport sowie im Fall des multimodalen Transports Anwendung.
 

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