Ukraine: Erneute Verlängerung der Devisenbeschränkungen

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Am 14. Dezember 2016 hat die Nationalbank der Ukraine (NBU) durch die Verordnung Nr. 410 erneut die Devisenbeschränkungen verlängert.
 
Die geltenden Devisenbeschränkungen betreffen insbesondere folgende Punkte:

  1. Wirtschaftssubjekte sind verpflichtet 65 Prozent aller Deviseneinkünfte, die sie im internationalen Handelsverkehr erwerben, zwingend umzutauschen (gilt noch bis zum 16. Juni 2017).
     
  2. Abrechnungen aus Export/Import-Geschäften sollen innerhalb von 120 Kalendertagen erfolgen (gilt noch bis zum 16. Juni 2017). Hier sieht die Verordnung einige Ausnahmen vor.
     
  3. Natürliche Personen dürfen aus Devisenkonten nicht mehr als 250.000 Hrywna in Äquivalent zu dem offiziellen Kurs der NBU auszahlen.
     
  4. Das Verbot, Dividendenbeträge ins Ausland zu überweisen, wurde weiterhin aufrechterhalten. Diese Beschränkung betrifft nicht die Dividenden für die Jahre 2014 und 2015. Ab 13. Juni 2016 dürfen ausländische Investoren Dividenden für die Jahre 2014 und 2015 ins Ausland überweisen und für diese Zwecke ausländische Währung erwerben. Die Überweisungsbeträge sind limitiert. Im Kalendermonat darf der betreffende ausländische Investor ausländische Währung mit dem Ziel der Dividendenrückführung in Höhe von 1 Million US-Dollar (im Äquivalent zu dem offiziellen Kurs der NBU am Tag der Transaktion) oder 10 Prozent des Gesamtvolumens des zur Auszahlung beabsichtigten Dividendenbetrages, aber nicht mehr als 5.000.000 US-Dollar, erwerben. 
     
  5. Ausländische Investoren dürfen ausländische Währung durch eine bevollmächtigte Bank erwerben. Ein Bankwechsel ist mit einem schriftlichen Antrag möglich.
     
  6. Die monatlichen Limits für den Kauf der Fremdwährung ist auf dem gleichen Niveau geblieben (nicht mehr als 12.000 Hrywna täglich). 
     
  7. Die ukrainischen Bürger dürfen nach wie vor Devisen in Höhe von 15.000 Hrywna täglich, aber nicht mehr als 150.000 Hrywna im Monat in Äquivalent ins Ausland überweisen. Diese Beschränkung betrifft die Residenten in der Ukraine und die Verordnung sieht eine Reihe von Ausnahmen vor.
     
  8. Die Verpflichtung der Banken, die Exporttransaktionen zu kontrollieren, wurde aufrechterhalten.
     
  9. Banken dürfen ausländische Währung nicht an juristische Personen verkaufen, wenn die Beträge auf den Fremdwähungsrechnungen der Personen 25.000 US-Dollar übersteigen.

Die Verordnung ist am 16. Dezember 2016 in Kraft getreten und wird so lange gelten, bis die NBU eine neue Verordnung über die Devisenbeschränkungen verabschiedet (zur Zeit nicht absehbar). Die Punkte 1 und 2 der Verordnung, die die Verpflichtung zum Zwangsumtausch 65 Prozent aller Deviseneinkünfte sowie die Verpflichtung zur Abrechnung innerhalb von 120 Kalendertagen betreffen, gelten bis zum 16. Juni 2017. 
 
Im letzten Jahr sind die Kurse der ausländischen Währung in der Ukraine relativ stabil geblieben. Es waren lediglich kleine Kursschwankungen zu verzeichnen. Die Inflationsrate betrug 2016 15 Prozent. Nach Schätzungen soll die Inflationsrate 2017 auf 11 Prozent und 2018 auf 9 Prozent sinken. Das sind sehr positive Nachrichten, die sich hoffentlich auch in der Zukunft bestätigen werden.
 

zuletzt aktualisiert am 03.02.2017

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