Ukraine: Erneute Verlängerung des Moratoriums für den Verkauf landwirtschaftlich genutzter Flächen

PrintMailRate-it

Das ukrainische Parlament hat am 6. Oktober 2016 ein Gesetz über „die Änderungen im X Kapitel des Bodengesetzes” verabschiedet. Mit dem Gesetz wurde das Moratorium über den Verkauf von landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Ukraine erneut um 1 Jahr, d.h. bis 1. Januar 2018, verlängert. Ursprünglich sollte das Moratorium lediglich bis 1. Januar 2017 gelten.
 
Die Bodenreform wird in der Ukraine als Prioritätsreform gesehen. Bis jetzt ist es aber der ukrainischen Regierung und Politik nicht gelungen, einen Konsens über deren Umsetzung zu erlangen. Ziel der Reform ist es, eine effektive, wirtschaftliche und ökologisch nachhaltige Bodennutzung zu erreichen. Dazu ist es erforderlich, dass v.a. ein transparenter Bodenmarkt geschaffen wird.
 
Die Ukraine ist ein Landwirtschaftsland. Zwischen 12 und 14 Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden in der Agrar- und Ernährungswirtschaft erzeugt. Ein Drittel des weltweiten Schwarzerdevorkommens befindet sich in der Ukraine. Das Land hat sehr gute Voraussetzungen für den Pflanzenanbau und ist einer der wichtigsten Agrarexporteure der Welt. Um den Agrarsektor auszubauen, effektiv zu nutzen und weiter zu fördern, benötigt die Ukraine Kapital und Know-how. Solange die Bodenreform nicht durchgeführt wird, werden die ausländischen Investitionen allerdings ausbleiben.
 
Seit 2001 gilt ein Moratorium über den Kauf und Verkauf landwirtschaftlicher Böden. Der ukrainische Markt für landwirtschaftliche Flächen ist ausschließlich ein Pachtmarkt und das bestehende Moratorium für den Landhandel führt zu einer uneffektiven Bodennutzung. Sehr viele Experten und Politiker sprechen sich daher in der Ukraine für die sofortige Öffnung des Bodenmarktes sowie für die Notwendigkeit der Reformen im Agrarsektor aus. Diese Maßnahmen würden neue Investitionen für die Landwirtschaft bedeuten.
 
Man sollte jedoch nicht vergessen, dass seit 2015 wesentliche Gesetzesänderungen verabschiedet wurden, die die rechtlichen Rahmen für den Agrarsektor deutlich vereinfacht haben. Im Zuge der Antikorupptionsmaßnahmen wurden die Prozeduren für den Erhalt von verschiedenen Genehmigungen vereinfacht, einige erforderliche Genehmigungen wurden sogar abgeschafft. Kontrollbefugnisse staatlicher Organe wurden beschränkt oder komplett aufgehoben. Die Bedingungen für die Investitionen im Agrarsektor in der Ukraine wurden somit deutlich verbessert. ​
 

zuletzt aktualisiert am 11.11.2016
 

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Beata Pankowska-Lier

Rechtsanwältin

+380 57 2544 891

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu