Privatisierung in der Ukraine

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​veröffentlicht am 6. September 2016,
zuletzt aktualisiert am 8. Februar 2018

  

 


 

Neues Gesetz über die Privatisierung von Staatseigentum verabschiedet

Hunderte ukrainische Staatsunternehmen sollen privatisiert werden – darunter Unternehmen aus dem Energie-, Landwirtschaft-, Hotel, Öl-, Transport- und Telekommunikationssektor. Dadurch sollen die Unternehmen effizienter arbeiten, der Staatshaushalt entlastet werden und ausländische Investoren ins Land kommen.

 

 

Hintergrund und Ziel des Gesetzes

Am 18. Januar 2018 hat das ukrainische Parlament („Verhovna Rada”) ein Gesetz „Über die Privatisierung des Staatseigentums” verabschiedet.
 
Ziel des Gesetzes ist es, die Privatisierungsverfahren in der Ukraine erheblich zu verbessern und zu vereinfachen, um die Zahl der Privatisierungen zu erhöhen sowie die Transparenz des Prozesses zu gewährleisten.
 
Mit diesem Gesetz ist es bereits möglich, Privatisierungen von großen Staatsbetrieben freizugeben und den Verkauf kleiner staatlicher Objekte nach neuen, transparenten und wettbewerbsfähigen Regeln zu beschleunigen. Strategisch wichtige Unternehmen sowie Einrichtungen, die bedeutende staatliche, soziale und andere Funktionen erfüllen, dürfen nicht privatisiert werden und sollen weiterhin in öffentlichen Händen bleiben.
 
Durch das Gesetz werden Privatisierungsobjekte ausfindig gemacht und es werden die Befugnisse der staatlichen Privatisierungsorgane sowie das Verfahren und die Methoden der Privatisierung festgelegt.
 

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Die wichtigsten Regelungen kann man wie folgt zusammenfassen:

 

  1. Das Gesetz teilt die staatlichen Unternehmen, die privatisiert werden sollen, in 2 Gruppen auf: kleine und große Privatisierungsobjekte. Wenn die Vermögenswerte des Unternehmens 250 Mio. Hrywnia für das letzte Jahr überschreiten, dann handelt es sich um ein großes Privatisierungsobjekt – ansonsten handelt es sich um ein kleines. Im Gesetz werden die Verkaufsregeln für kleine und große Objekte vereinheitlicht. Bei Versteigerungen richten die staatlichen Behörden eine Kommission ein, die die Verkaufsbedingungen ausarbeitet.
     
    Das Gesetz sieht vor, dass die Liste von großen Privatisierungsobjekten, die zum Verkauf stehen, vom Ministerkabinett auf Vorschlag des Staatseigentumsfonds genehmigt wird. Listen von kleinen Privatisierungen werden lediglich von den Staatseigentumsfonds der Ukraine genehmigt.
     
  2. Es ist erforderlich, eine Genehmigung des Antimonopolkomitees bei der Registrierung des Eigentums an dem Privatisierungsobjekt zu erhalten.
     
  3. Die Vorbereitungszeit der Betriebe für die Privatisierung wird verkürzt und die Anforderungen an die Kaution der Bieter werden reduziert (von 5 bis 20 Prozent auf 5 Prozent des Startpreises). Der Startpreis für ein Objekt wird durch den Buchwert bestimmt.
     
  4. Große Privatisierungsobjekte werden in einer Auktion unter Beteiligung eines Anlageberaters realisiert. Kleine Privatisierungsobjekte werden auf offenen Internetauktionen verkauft.
     
  5. Die Listen der Privatisierungsobjekte sind öffentlich. Informationen über die zum Verkauf angebotenen Objekte werden in offiziellen gedruckten Veröffentlichungen und auf der offiziellen Website des „Fonds des Staatseigentum der Ukraine” (FGIU) oder auf der Website der lokalen Regierung und des elektronischen Handelssystems bekannt gegeben.
     
  6. Der Startpreis wird auf Höhe des Nettovermögens festgelegt. Versteigerungen werden nur bei der Anwesenheit von mindestens 2 Teilnehmern durchgeführt. Wenn es nur einen potenziellen Käufer gibt, wird das Objekt wieder zum Verkauf angeboten.
     
  7. Der Verkauf von großen Privatisierungsobjekten wird durch einen Berater vorbereitet. Dafür kann z.B. eine der weltweit größten Investmentbanken ausgewählt werden. Der Berater erstellt ein Informationspaket zum Privatisierungsobjekt sowie ein Angebot für einen Startpreis und sucht nach potenziellen Käufern. Nach Abschluss der Vorbereitung des Verkaufsobjekts kündigt die FGIU eine Auktion an, die die Startbedingungen auf Basis der Vorschläge des Beraters festlegt.
     
    Ferner wird eine Ausschreibung bekannt gegeben und die Anträge werden angenommen, nachdem sie sorgfältig geprüft wurden – auch auf die Herkunft der finanziellen Mittel für den Erwerb.
     
  8. Für den Investor werden günstige Bedingungen für die Anfangsphase geschaffen: Die Ansprüche Dritter Personen aus der Versteigerung oder Privatisierung verjähren nach 3 Jahren. Die kürzeren Verjährungsfristen sollen die Investoren vor den jahrelangen Gerichtsverfahren schützen.
     
  9. Investoren erhalten die Möglichkeit, Streitigkeiten mit dem Staat in internationalen Schiedsverfahren zu lösen (dabei wird ausländisches Recht durch Vereinbarungen der Parteien angewendet). Wenn sich die Parteien nicht auf die Wahl eines internationalen Handelsschiedsgerichts geeinigt haben, wird die Streitigkeit durch ein Schiedsgericht in Stockholm gemäß der Schiedsordnung entschieden.

Fazit

Das Gesetz ist aus mehreren Gründen zu begrüßen: Die ukrainischen Staatsbetriebe sind meist nicht effizient und bedürfen neuer Investitionen, um die Produktion zu modernisieren und so wettbewerbsfähig zu sein. Die Ukraine will auch neue ausländische Investoren bekommen, die mit frischen Finanzmitteln die ukrainische Wirtschaft ankurbeln sollen. Ein transparentes, vereinfachtes Verfahren wird die Privatisierungen für ausländische Investoren interessanter machen und mehr Sicherheit auf dem Investitionsmarkt gewährleisten. Insofern wird das Gesetz auch zur Verbesserung des Investitionsklimas in der Ukraine beitragen.
 
 

Privatisierung staatlicher Unternehmen

Bereits 2016 sollen 450 staatlich geführte Unternehmen in der Ukraine privatisiert werden. Darunter fallen 20 große, 50 mittelständische und 380 kleine Staatsunternehmen. Einerseits sollen die Unternehmen wieder effizienter arbeiten und wettbewerbsfähiger werden, anderseits sollen sie den Staat entlasten und die Staatskasse mit frischen Geldmitteln füllen.

  
Die ukrainische Regierung bevorzugt bei großen Privatisierungsobjekten ausländische Käufer. Dadurch sollen neue Investitionen und v.a. die Modernisierung der Unternehmen gewährleistet werden. Die mittelständischen und kleinen Unternehmen sollen sowohl an ukrainische als auch an ausländische Investoren veräußert werden.
 
Der Privatisierung unterliegen Unternehmen aus fast allen Wirtschaftsbranchen. Zu den größten Privatisierungskandidaten gehören bspw. das Düngemittelwerk OPZ Odessa sowie die großen regionalen Energieversorger wie Khersonska CHP, Mykolaivska CHP, Odesska CHP, Tsentrenergo oder Dniprodzerzhinsk. Weiterhin sollen auch regionale Energiedistributoren wie z.B. Ternopiloblenergo und Mzkolaivoblenergo zu 50 bis 70 Prozent an private Investoren übergehen. Ukrspyrt, eine staatliche Alkoholbrennerei sowie Lokomotive Werk aus Ivano Frankivsk sollen 2016 ebenfalls in „private Hände” übergehen.
 
Die Ukraine hat den Privatisierungsprozess lange vorbereitet. Bereits im Februar 2016 wurden Änderungen im Privatisierungsgesetz der Ukraine vorgenommen, die Anfang März 2016 in Kraft traten.
 
Die Privatisierungen in 2016 sollen im 2., 3. und 4. Quartal des Jahres vorgenommen werden. Als erstes Unternehmen sollte im 2. Quartal der Stickstoffdüngerhersteller OPZ Odessa privatisiert werden. An dem Chemie-Riesen zeigten Unternehmen aus den USA, den Niederlanden, Polen und den arabischen Staaten Interesse. Der Startpreis war jedoch zu hoch angesetzt. Ein weiterer Verkaufsversuch soll noch in 2016 gestartet werden.
 
Der Präsident der Ukraine, Petro Poroschenko, hat die Werchowna Rada aufgerufen, den Prozess der Privatisierung in der Landwirtschaft, im Transport- und  im Energiebereich zu beschleunigen. Er sprach sich zudem für die Erweiterung der Privatisierungsliste auf weitere Unternehmen aus denselben Sektoren aus.
 
Durch die Privatisierungswelle versucht die Ukraine zunehmend, ausländische Investoren ins Land zu locken. Das ist der richtige Weg, um eine Modernisierung der Betriebe vorzunehmen und das wirtschaftliche Wachstum im Land voranzutreiben. ​
 

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