Interview: „Dass die Arbeitnehmerbeteiligung wegfällt, ist schwer vorstellbar”

PrintMailRate-it

Quelle: ZEIT ONLNE, 24.01.2017 
 
Der Europäische Gerichtshof entscheidet, ob Arbeitnehmer in Aufsichtsräten mitbestimmen dürfen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

  
ZEIT ONLINE:
Herr Kurzböck, der EuGH verhandelt über die Frage, ob die Arbeitnehmermitbestimmung in Aufsichtsräten mit dem EU-Recht zu vereinbaren ist. Sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften warnen vor einem Urteil mit fataler Auswirkung für die deutsche Wirtschaft und die betriebliche Mitbestimmung. Worum geht es bei dem Fall genau?
 

Christoph Kurzböck: Das Verfahren eingeleitet hat ein Banker, der auch Aktionär des Reisekonzern TUI ist. Dieser streitet mit dem Konzern über dessen richtige Zusammensetzung des Aufsichtsrats. TUI hat gut 10.000 Mitarbeiter in Deutschland – und 80.000 im europäischen Ausland. Geht es um die Wahl für den Aufsichtsrat, dann sind bisher vier Fünftel der Belegschaft ausgeschlossen. Sie können weder mitwählen noch sich aufstellen lassen.
 
Die Argumentation der Kläger ist: ...
 
Den vollständigen Beitrag finden Sie bei ZEIT ONLINE.
 

zuletzt aktualisiert am 27.01.2017
 

 Wir beraten Sie gern!

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Christoph Kurzböck, LL.M. (Lyon)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Partner

+49 911 9193 1624

Anfrage senden

Profil

Deutschland Weltweit Search Menu