Belarus umwirbt EU-Touristen: Visumsfreier Aufenthalt auf 30 Tage verlängert

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veröffentlicht am 2. August 2018 

Bereits seit Beginn des Jahres 2017 war es Staatsangehörigen aus 80 Ländern möglich, visumsfrei über den Grenzkontrollpunkt am Minsker Nationalflughafen einzureisen und sich bis zu 5 Tage in Belarus aufzuhalten. Diese Möglichkeit wurde nun weiter ausgebaut.
 

 
 
Das Dekret Nr. 295 vom 24. Juli 20181 erlaubt Staatsangehörigen von 74 Ländern, darunter der gesamten EU, sich seit dem 27. Juli 2018 für eine Dauer von bis zu 30 Tagen (einschließlich An- und Abreisetag) ohne Visum im Land aufzuhalten.
 
Ausgenommen von dieser neuen Regelung sind Personen, die über den Nationalflughafen Minsk aus oder nach Russland ein- bzw. ausreisen, da solche Flüge als Binnenflüge angesehen werden und keiner Grenz­kontrolle unterliegen. Auch gilt das Dekret nicht für Inhaber von Diplomaten-, Dienst-, Sonder- und anderen gleich­wertigen Pässen.
 
Die visumsfreie Einreise ist lediglich für Privatreisen möglich und gilt nicht für Reisen, die mit einer Arbeits­aufnahme, kommerziellen Tätigkeiten oder Lehrveranstaltungen, die länger als 30 Tage andauern, im Zusammenhang stehen.
 
Für die Einreise werden ein gültiger Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument, dessen Gültigkeitsdauer das beabsichtigte Ausreisedatum um mindestens 90 Tage überschreitet, sowie für jeden Tag des Aufenthalts ein Geldbetrag in bar (Devisen oder belarussische Rubel), der mindestens 2 Basiseinheiten (ca. 22 Euro) entspricht, benötigt. Zudem wird eine in Belarus gültige Krankenversicherung mit einer Mindest­deckungssumme von 10.000 Euro verlangt.
 
Staatsangehörige aus Vietnam, Haiti, Gambia, Indien, China, Libanon, Namibia und Samoa müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise zudem ein gültiges Visum für die mehrmalige Einreise in einen EU-Mitglied­staat oder ein Schengen-Visum (einschließlich Vermerk über den Grenzübertritt im Pass sowie gültige Flugtickets für die spätere Ausreise vom Nationalflughafen Minsk) vorweisen.
 
Wichtiger Hinweis: Bei einem Aufenthalt von mehr als 5 Arbeitstagen in Belarus müssen sich aus­ländische Staatsangehörige bei der örtlich zuständigen Migrationsbehörde registrieren lassen. Bei Übernachtungen in Hotels, Hostels, Jugendherbergen oder ähnlichen Unterkünften erfolgt die Registrierung direkt beim Check-in an der Rezeption.
 
Der visumsfreie Aufenthalt kann nicht über die festgelegten 30 Tage hinaus verlängert werden.​
 
 

1 Dekret des Präsidenten der Republik Belarus „Über die Änderung des Dekrets des Präsidenten der Republik Belarus” Nr. 295 vom 24. Juli 2018 „Über die visumsfreie Einreise und Ausreise für ausländische Staatsbürger” 

 

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