Schlüssiges Konzept: Kosten der Unterkunft (KdU)

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Banner Schluessiges Konzept Kosten der Unterkunft (KdU)

Wie viel darf eine Mietwohnung kosten? Diese Frage stellt sich für die Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland im Rahmen ihrer Trägerschaft SGB II und SGB XII für die Leistungen für Kosten der Unterkunft.

Die Kommunen in Deutschland müssen bei den Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft einen Spagat schaffen. Einerseits müssen sie bedürftigen Bürgern eine adäquate Unterkunft finanzieren, andererseits aber die Kosten in einem vertretbaren Rahmen halten. In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist für die Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen ein sogenanntes „Schlüssiges Konzept” für die Kosten der Unterkunft (KdU) erforderlich. Zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft nutzt Rödl & Partner dabei einen fundierten empirischen Ansatz, der mehrfach von der Sozialgerichtsbarkeit bestätigt wurde.
 
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Dabei liegt ein besonderer Augenmerk auf einer nachvollziehbaren Abgrenzung des einfachen Wohnstandards und der Möglichkeit zur selbstständigen Fortschreibung durch die Landkreise und kreisfreien Städte.
 

Unsere Leistungen für Sie:

  • Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen im Rahmen der §§ 35 Abs. 2 SGB XII und 22 Abs. 1 SGB II auf Grundlage eines schlüssigen und durch die Kommune fortschreibungsfähigen Konzepts 
  • Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten und Weiterentwicklung für bestehende Konzepte
  • Kombiniertes Verfahren zur Aktualisierung eines bestehenden einfachen oder qualifizierten Mietspiegels
  • Prüfung und Optimierung der örtlichen KdU-Richtlinie
  • Optimierung der kommunalen Steuerung der Kosten der Unterkunft (Controllingprozesse, Controllinginhalte und Controllingstrukturen)
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