Beteiligungen / Kommunales Wirtschaftsrecht

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Viele kommunale Aufgaben werden in der Kernverwaltung effizient wahrgenommen. Zugleich belegt die kommunale Beteiligungslandschaft eindrucksvoll den Erfolg organisatorisch verselbständigter Aufgabenerledigung.
  
Organisatorische Verselbständigungen werden i.d.R. auf heterogene und jeweils nachvollziehbare Motive zurückgeführt - klare Zuordnung von Aufgaben, Betonung von Verantwortung, neue Ansätze für die Führung von Personal oder die Investitionspolitik, Erleichterungen bei Kreditaufnahmen oder im Vergaberecht, interkommunale Zusammenarbeit oder das Zusammenwirken mit privaten Dritten, um nur einige zu nennen. Unabhängig davon, welche Überlegungen im Einzelfall eine Entscheidung zur Organisationsänderung tragen, eines ist gewiss: Den Umsetzungsweg säumen Fragestellungen und Herausforderungen.
  

Wir beraten und begleiten „360°” bei der Gründung, Umwandlung, Restrukturierung, Privatisierung und Veräußerung kommunaler Eigen- und Beteiligungsunternehmen ebenso wie bei Projekten zur interkommunalen Zusammenarbeit. Dabei sichern unsere langjährige Erfahrung und bundesweite Präsenz die Expertise für sämtliche Landes-Kommunalverfassungen.
   

Unsere Leistungen für Sie:

  • Gutachten zur Zulässigkeit unternehmerischer Betätigung und ausgegliederter Aufgabenerfüllung
  • Maßgeschneiderte Rechtsformenvergleiche für die optimale Organisationsform
  • Erstellung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen für Leitungs- und Überwachungsorgane
  • Begleitung von Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel)
  • Kompetenzabgrenzung von Unternehmensorganen
  • Ausgestaltung interkommunaler Zusammenarbeit (gemeinsame kommunale Anstalten, Zweckverbände, Zweckvereinbarungen)
  • Abstimmung mit Aufsichtsbehörden, Anzeige- und Genehmigungsverfahren
  • Begutachtung einmaliger und laufender steuerrechtlicher Folgen von Organisationsänderungen, Abstimmung mit Finanzbehörden
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Organisationsänderungen, Mitarbeitereinbindung, Verhandlung und Erstellung von Personalüberleitungsverträgen
  • Anstellungsverträge für Geschäftsführer und Vorstände
  • Gutachten zu vergaberechtlichen Folgen von Organisationsänderungen
  • Gutachten zur beihilferechtlichen Zulässigkeit von Verlustausgleichzahlungen an Beteiligungsunternehmen, Private Investor Tests, Erstellung von Betrauungsakten
  • Schulung von Aufsichtsräten und Verwaltungsräten zu deren Rechten und Pflichten als Überwachungs- und Entscheidungsorgane
  • Komplettlösung für die Identifizierung, Bearbeitung und Aufklärung von Hinweisen – Unser rechtssicheres Hinweisgebersystem „WhistleClue

Kontakt

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Peter Lindt

Rechtsanwalt

Partner

+49 911 9193 3552

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