
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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Gesellschaftsrecht
Die Bandbreite unserer Beratungsleistungen im Gesellschafts- und Konzernrecht erstreckt sich von der Gründung von Gesellschaften aller Rechtsformen über die Begleitung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen, der Reorganisation im Krisenfall bis hin zur optimierten Planung und Abwicklung der Unternehmensnachfolge. Darüber hinaus stehen wir bei allen Formen der Beteiligung, wie Wachstumsfinanzierung, stille Beteiligungen, Joint Ventures, Unternehmenskäufen und sonstigen Transaktionen beratend zur Seite.
Wir begleiten alle Formen von Kapitalmaßnahmen, Umstrukturierungen von Unternehmensgruppen, Konzernfinanzierungsstrukturen und alle gesellschafts- und konzernrechtlichen Fragestellungen im Rahmen der laufenden Unternehmensführung. Die Strukturierung von Mitarbeiterbeteiligungen sowie die Begleitung in allen Fragen zu Gesellschaftsorganen, einschließlich der Gestaltung entsprechender Anstellungsverträge, runden unser gesellschafts- und konzernrechtliches Beratungsspektrum ab.
Integrierte Beratung aus einer Hand
Wir verstehen die gesellschafts- und konzernrechtliche Beratung als integralen Bestandteil eines fachübergreifenden Beratungsansatzes. Gerade im Gesellschaftsrecht lassen sich für den Mandanten optimale Lösungen nur unter Berücksichtigung steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher, insbesondere bilanzrechtlicher Aspekte, erzielen. Durch die Verzahnung der Rechtsberatung mit Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsleistungen sind wir in der Lage, individuell optimierte Lösungen aus einer Hand anzubieten.
Unsere weltweite Präsenz gewährleistet die gewohnt hohen Qualitätsstandards auch im Ausland. Zu unseren Mandanten im Bereich der gesellschaftsrechtlichen Beratung zählen Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen. Neben dem Mittelstand und Familienunternehmen vertreten wir ebenso nationale und internationale Konzerne sowie börsennotierte Gesellschaften.








