Kontakt
Dr. José A. Campos Nave

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Partner
Tel.: +49 (61 96) 7 61 14 - 702
Fax: +49 (61 96) 7 61 14 - 704
E-Mail

Ulrike Grube

Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)
Associate Partner
Tel.: +49 (9 11) 91 93-19 99
Fax: +49 (9 11) 91 93-12 39
E-Mail

Haftungsvermeidung bei Leitungs- und Aufsichtsorganen durch Einführung eines "Corporate Compliance"-Risikomanagementsystems.

Unter dem Begriff "Corporate Compliance" wird die Gesamtheit der Maßnahmen umschrieben, die das rechtmäßige Verhalten eines Unternehmens, der Leitungs- und Aufsichtsorgane und seiner Mitarbeiter sicherstellen soll.

Pflichten der Leitungs- und Aufsichtsorgane

Leitungs- und Aufsichtsorgane haben eine sorgfältige und rechtskonforme Organisation des Unternehmens zu gewährleisten. Corporate Compliance-Maßnahmen werden daher als zentraler Bestandteil der gesetzlichen Verpflichtung angesehen.

Folgen für Leitungs- und Aufsichtsorgane bei Unterlassung der Implementierung eines Corporate Compliance-Systems im Unternehmen

Unterlassen es Leitungs- und Aufsichtsorgane, ein Corporate Compliance-System im Unternehmen zu implementieren, liegt bereits in der Unterlassung eine Sorgfaltspflichtverletzung, die einen Schadensersatzanspruch der Gesellschaft gegenüber den Leitungs- und Aufsichtsorganen begründen kann.

Das Corporate Compliance-Risikomanagementsystem von Rödl & Partner

Rödl & Partner hat ein Corporate Compliance-Risikomanagementsystem entwickelt, das es ermöglicht, die Haftung der Leitungs- und Aufsichtsorgane zu reduzieren. Abgestimmt auf die jeweilige Unternehmens- und Risikosituation werden Corporate Compliance-Maßnahmen gestaltet und im Unternehmen implementiert. Das Rödl & Partner Corporate Compliance-Risikomanagementsystem berücksichtigt hierbei rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte des Unternehmens für die Gestaltung der optimalen Struktur der Risikominimierung und der Risikovorsorge im Unternehmen.