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Ulrike Grube

Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)
Associate Partner
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Es gibt viele endlose Listen mit wichtigen Punkten, die man beim Erscheinen der Steuerfahnder unbedingt beachten sollte. Da die typische Durchsuchung aber gehörigen Stress bedeutet, ist die Aussicht, diese Punkte alle befolgen zu können, sehr gering.

Was tun, wenn die Steuerfahndung kommt?

Bewahren Sie Ruhe!
Hektik schadet nur.

Geben Sie keine Erklärungen ab!
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, den Beamten Auskünfte zu geben.

Ziehen Sie einen Verteidiger hinzu!
Die Fahnder dürfen Ihnen den Anruf eines Verteidigers nicht verwehren.

Geben Sie keinesfalls Unterlagen freiwillig heraus!
Im Protokoll über die von den Fahndern mitgenommenen Gegenstände ist immer das Kästchen "Beschlagnahme" anzukreuzen.

Werden diese Punkte genau beachtet, vermeiden Sie gravierende Fehler. Ein kompetenter Verteidiger versteht es allerdings, Ihre Rechte noch weit besser durchzusetzen. Deshalb ist es generell zu empfehlen, einen im Steuerstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater herbeizurufen. Bitten Sie gleichzeitig, die Durchsuchung erst mit Erscheinen des Verteidigers zu beginnen. Die Fahnder werden Ihren Wunsch in der Regel respektieren, wenn es nicht länger als etwa eine halbe Stunde dauert.