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Mehr Handlungsspielraum für Kommunen in NRW / Hohes Einsparpotenzial durch Ausgliederungen

Köln, 16.12.2010: Bundesweit gilt die Auslagerung von kommunalen Leistungen in eine eigene Gesellschaft als Eckpfeiler der Haushaltskonsolidierung. Städte, die beispielsweise die Immobilienbewirtschaftung oder Datenzentralen in ein kommunales Unternehmen auslagern, können Kosten in Millionenhöhe reduzieren. Nordrhein-westfälischen Kommu­nen ist diese Lösung dagegen bis heute versperrt. Heute könnte der Landtag in Düsseldorf mit dem Gesetz zur „Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts“ den Weg für eine Flexibilisierung endlich frei machen. Damit würde ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt, das solche Ausgliederungen bereits jetzt erlaubt.

„Es wird höchste Zeit, dass Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Leistungen bündeln und auslagern können“, erklärt Martin Wambach, Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner. „Die Kommunen brauchen flexible Möglichkeiten, um Kosten zu senken und ein wirtschaftliches Angebot für Bürger und Unternehmen sicherzustellen. Wir begrüßen es, dass die Landesregierung hier für neuen Wind sorgt“, erklärt der Leiter der im Bereich Public Services führenden deutschen Beratungs- und Prüfungsgesellschaft.

Stimmt der Landtag am 16.12.2010 der Änderung der Gemeindeordnung zu (Landtag NRW, Drucksache 15/27), könnte das Gesetz noch im Dezember in Kraft treten. Sogenannte verwaltungsinterne Dienstleistungen, beispielsweise das Immobilienmanagement, könnten dann zukünftig in eigenständigen Rechtsformen wie etwa eine GmbH oder ein Kommunalunternehmen (Anstalt des öffentlichen Rechts – AöR) ausgegliedert werden.

Nach der bisherigen Rechtsauffassung durfte eine öffentliche Einrichtung in NRW nur dann ausgegründet werden, wenn sie unmittelbar der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Betreuung der Einwohner dient. In der Praxis hatte dies dazu geführt, dass es kaum möglich war, Einsparungen beispielsweise über die Schaffung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) zu erzielen. Aus Gründen der Effizienz und Effektivität wünschenswerte gemeinsame Datenzentralen, zentrale Gebäudebewirtschaftungen oder auch nur ein Bauhof oder eine KfZ-Werkstatt waren grundsätzlich ausgeschlossen.

„Die bisherige Rechtslage hat sich als Bremsklotz für die Bekämpfung der Haushaltskrise in den Kommunen erwiesen“, erklärt der Kommunalrechtsexperte Jan-Volkert Schmitz von Rödl & Partner in Köln. „Kommunen in allen anderen Bundesländern profitieren davon, dass Sie ihr Dienstleistungsangebot in eine Unternehmenseinheit auslagern können. Wir brauchen Rechtssicherheit für die Städte und Gemeinden in NRW.“

Schon jetzt wurde die bisherige Haltung der Landesregierung durch ein Urteil des OVG Münster korrigiert. Im konkreten Fall hatte die Rechtsaufsicht die Beteiligung einer Kommune an einer interkommunalen Servicegesellschaft, die als Einkaufsgemeinschaft die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen erledigen sollte, für rechtswidrig erklärt. Das Gericht stellte nun klar, dass auch verwaltungsinterne Aufgaben wie Gebäudebewirt­schaftung oder Beschaffung auf externe Gesellschaften übertragbar sind. Im Gegensatz zur Auffassung der Erstinstanz erfordere auch das Demokratieprinzip nicht, dass solche Aufgaben unter unmittelbarer Steuerung der Gemeinderäte stehen. Vielmehr falle es gerade dort in die Organisationshoheit der Gemeinde, Aufgaben in einer eigenständigen Gesell­schaft zu betreiben, wo sie nicht unmittelbar gegenüber dem Bürger, sondern für sich selbst handelt. Es sei aber zu beachten, dass die Steuerung und Kontrolle durch die Kommune gewährleistet sei.

„Wir benötigen eine klarstellende Gesetzesänderung, auch wenn dieses Urteil die Richtung vorgibt“, betont Peter Lindt, Experte für kommunales Wirtschaftsrecht bei Rödl & Partner. „Ausgliederungen werden den Wettbewerb im Bereich der Energiewirtschaft und der wirtschaftlichen Tätigkeit von Kommunen verbessern, die kommunale Entscheidungs­freiheit erweitern und sinnvolle Kooperationen ermöglichen.“

Gerade die Ausgliederung und Bündelung von Aufgaben wie der Gebäudewirtschaft (Facility Management) oder der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen auf eigene Gesellschaften eröffnet für Kommunen in NRW in Zukunft neue Handlungsspielräume. Auch im Bereich interkommunaler Datenzentralen oder Servicegesellschaften wie Bauhöfen oder Werkstätten erhalten Kommunen endlich mehr Gestaltungsspielraum. Dies ermöglicht es, im Interesse der Bürger die Potenziale einer effektiven Aufgabenerledigung zu nutzen.