Singapur: Die Messlatte hängt hoch

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​Quelle: Asia Bridge, 6/2017
 
Längst nicht jeder erhält eine Arbeitsgenehmigung in Singapur. Zudem ist die Vergabe deutlich strenger geworden. Zahlreiche Faktoren beeinflussen das Verfahren. In erster Linie entscheiden das Gehalt, die Qualifikation des Antragstellers und seine Aufgabe im Unternehmen darüber, ob die Behörden eine Arbeitserlaubnis ausstellen.
 
Wer in Singapur arbeitet und nicht singapurischer Staatsbürger oder Permanent Resident ist, benötigt eine gültige Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung. Abhängig von Qualifikation und Gehalt stehen verschiedene Arbeitsgenehmigungen (Work Permits) zur Verfügung, die beim Ministry of Manpower (MoM) zu beantragen sind. Universitäts- und Fachhochschulabsolventen mit einem monatlichen Gehalt von mindestens 3.600 Singapur-Dollar (rund 2.343 Euro) qualifizieren sich grundsätzlich für einen Employment Pass. Arbeitnehmer, die zumindest eine einjährige Berufsausbildung absolviert haben, können einen S-Pass beantragen. Hierunter fallen beispielsweise kaufmännische oder technische Angestellte. S-Pässe unterliegen allerdings einer Quotenregelung, wonach je nach Branche eine bestimmte Zahl an lokalen Arbeitnehmern erforderlich ist.
 
 
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