Crowdfunding als Finanzierungsalternative für Start-up-Unternehmen

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Grundidee des Crowdfunding

Crowdfunding hat innerhalb von kurzer Zeit eine hohe Popularität erreicht und ist zu einem alternativen Bestandteil der Finanzierung von Start-up-Unternehmen geworden. Die Grundidee des klassischen Crowdfundings ist schnell erklärt: Ein Unter­nehmen adressiert an einen großen Teil­nehmer­­kreis eine Investitions­chance. Die Teil­nehmer zahlen in einen Pool jeweils geringe Beträge bis zu einer bestimmten kritischen Grenze („Realisierungsgrenze”) ein. Wird die Realisierungs­grenze durch Investments von Einzelinvestoren – der Crowd – erreicht, wird das Projekt realisiert. Spiegel­bildlich verhält es sich im gegenteiligen Fall und bereits in den Pool geleistete Einlagen werden zurück erstattet. Bei Realisierung des Pro­jekts wird dem Investor eine Gegenleistung in Aussicht gestellt.

Für Start-ups in der Seed-Phase bildet das Crowd­funding eine alternative Finanzierungsform, da ihnen die klassischen Finanzierungs­arten häufig nicht zugänglich sind. Venture-Capital-Unter­neh­men investieren i.d.R. nicht in der Seed-Phase des Start-ups; öffentliche Förderungs­insti­tute häufig nur in technolo­gielastige Start-ups.

     

Crowdfunding Plattformen

Die Vermittlung zwischen Start-up und den Investoren erfolgt hauptsächlich über sog. Crowdfunding-Plattformen. Sie bieten für Start-ups die Basis, sich zu präsentieren und um potenzielle Investoren zu werben. Für die Investoren erleichtern die Plattformen die Suche nach einem, den persönlichen Präferenzen entsprechenden, Investment. Die Finanzierung dieser Portale erfolgt meist durch Gebühren­zahlungen der Start-up-Unternehmen.

Die Bundesanstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (BaFin) verfügt, dass in Deutschland Vermögens­anlagen nicht öffentlich angeboten werden dürfen, solange von ihr kein Prospekt genehmigt wurde. Das dient dem Schutz von Investoren, jedoch besteht laut BaFin die Pro­spekt­pflicht erst für Unternehmen ab einem Wert von 2,5 Mio. Euro. Unter dieser Grenze müssen die Crowd­funding-Plattformen die Kapital­geber über die Risiken der Investition aufklären. Das im Juli 2015 verabschiedete Kleinanleger­schutzgesetz regelt, dass ein Anleger maximal 10.000 Euro pro Anlage investieren darf. Investiert er jedoch schon mehr als 1.000 Euro pro Investitions­objekt, so muss er nachweisen, dass dies nicht mehr als 2 Netto-Monatsgehältern entspricht.

    

Chancen und Risiken aus Sicht des Start-ups

Aus Sicht der Start-up-Gründer stellt das Crowdfunding ein profundes Finanzierungs­instrument dar. Durch diese Finanzierungs­form wird das Working Capital bereitgestellt. Die Finanzierung ist zudem im Vergleich zu den klassischen Finanzierungs­formen nicht von einem einzigen Invest­ment abhängig. Das führt zur Realisierung einer Vielzahl von Projekten, die für einen einzelnen Investor als zu riskant eingeschätzt worden wären.

Anders als bei anderen Finanzierungs­formen erfolgt durch das Crowdfunding keine Beteiligung am wirtschaftlichen Eigenkapital der Gesellschaft und somit stehen ihm keine Gesellschafter- oder dem gleichstehende Rechte zu.

    

Vorteil aus Sicht der Kapitalgeber

Das Crowdfunding führt generell zur Aufhebung eines bisher beschränkten Kapitalgeberkreises.
 
Wird die Realisations­grenze nicht erreicht, so wird die Einlage zurückbezahlt – wenn sie überhaupt bisher geleistet wurde. Wird sie erreicht, so muss der Investor jedoch mit der Möglichkeit des Totalverlustes rechnen. Das Risiko ist aufgrund der verhältnismäßig geringen Betragshöhe begrenzt.

    

zuletzt aktualisiert am 25.01.2017

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Tim Lochner

Master of Science, Prüfungsassistent, Steuerassistent

Senior Associate

+49 911 7406 017

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