Ukraine: Umsetzung des wirtschaftlichen Teils des Assoziierungsabkommens – Neue Chancen für die Wirtschaft?

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​Genau vor 2 Jahren, als der ehemalige ukrainische Präsident Viktor Janukowicz am 21. November 2013 die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens auf Eis gelegt hatte, gingen die Maidan-Proteste in Kiev los, die im Februar 2014 zum Machtwechsel in der Ukraine führten. Die Ukraine hat den Weg der Annäherung zur EU gewählt. Als Folge wurde das Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU unterzeichnet. Die Verträge sollten erst dann in Kraft treten, wenn alle 28 Mitgliedsstaaten der EU zugestimmt haben. Inzwischen wurde das Assoziierungsabkommen durch nationale Parlamente aller 28 Staaten ratifiziert (Deutschland im März 2015 und zuletzt Griechenland am 18. November 2015).
 
Das Assoziierungsabkommen besteht aus 2 Teilen: aus einem politischen und einem wirtschaftlichen. Der politische Teil wurde bereits im März 2014 unterzeichnet. Die Ukraine hat sich verpflichtet, die demokratischen Grundsätze im Land zu fördern und die Menschenrechte zu stärken. Die Ukraine soll ferner in Fragen der internationalen Sicherheitspolitik mit der EU zusammenarbeiten und die Korruption so schnell wie möglich bekämpfen.
 
Der wirtschaftliche Teil des Assoziierungsabkommens wurde auf dem EU-Gipfel in Brüssel am 27. Juni 2014 unterzeichnet. Die EU hat die Umsetzung verschoben. Es soll nun erst am 31. Dezember 2015 in Kraft treten. Dieser Teil umfasst die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Schaffung einer Freihandelszone und eine Anpassung von Vorschriften und Normen in der Ukraine an die Standards der EU. Die Ukraine hat bereits 2014 mit der Anpassung der Rechtsnormen an die EU-Normen begonnen. Inzwischen wurden mehrere Reformen, wie die Polizeireform, Justizreform und Deregulierung, durchgeführt und es wurden Gesetze zur Bekämpfung der Korruption verabschiedet.
 
Ab 1. Januar 2016 soll der EU-Markt für die Ukraine vollständig geöffnet werden und umgekehrt. Es ist vorgesehen, dass beide Seiten vollständig auf Zölle verzichten. Die Handelsschranken sollen komplett abgebaut werden, technische Normen und Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit sollen angeglichen werden. Es wird gehofft, dass durch die Handelserleichterung die ukrainische Wirtschaft einen positiven Impuls bekommt. Andererseits muss die ukrainische Industrie in vielen Bereichen modernisiert werden und das soll auch im Wege der Umsetzung des Assoziierungsabkommen erreicht werden. Die Ukraine hat sich entschieden, enger mit der EU zusammenzuarbeiten und muss dann die rechtlichen und wirtschaftlichen Standards der EU übernehmen.
 
In verschiedenen Bereichen werden noch Übergangsfristen gelten. Die Ukrainer sollen ohne Visa erst dann in die EU reisen dürfen, wenn bestimmte rechtliche, organisatorische und politische Voraussetzungen erfüllt sind. Auch im Energiebereich ist eine enge Zusammenarbeit vorgesehen.
 

Fazit

Die Wirtschaftslage auf dem ukrainischen Markt wurde in den letzten Monaten stabilisiert. Es ist ein leichter Wachstum zu verzeichnen, der sich nächstes Jahr fortsetzen sollte. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Schaffung der Freihandelszone und insgesamt die Umsetzung des Assoziierungsabkommens weiter zu einem Wirtschaftswachstum in der Ukraine beitragen werden.
 

zuletzt aktualisiert am 03.12.2015

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