Neue Unternehmensabgabe in der Schweiz ab 1. Januar 2019

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​veröffentlicht am 9. März 2018

von Claudio Giudice, Rödl & Partner Zürich

 

Da die schweizerische Volksinitiative „Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren” vom 4. März abgelehnt wurde, tritt am 1. Januar 2019 die neue, geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen in Kraft.

 

       

Diese Abgabe trifft sämtliche Unternehmen, welche in der Schweiz umsatzsteuerlich registriert sind und einen weltweiten Jahresumsatz von über CHF 500.000 Schweizer Franken erwirtschaften. Es werden folgende Tarifkategorien zur Anwendung kommen:

    

Weltweiter Umsatz CHF ​Tarif/Jahr CHF
Bis 499.999 ​0
​500.000-999.999365
​1.000.000-4.999.999 ​910
​5.000.000-19.999.999​2.280
​20.000.000-99.999.999​5.750
​100.000.000-999.999.999​14.240
​Ab 1.000.000.000​35.590

    

Für die Einstufung in die Tarifkategorie ist der weltweite Umsatz ohne MwST abzüglich allfälliger Entgeltsminderungen maßgebend. Es sind sämtliche (inkl. steuerbefreiter und von der Steuer ausgenommener) Entgelte zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind Nicht-Entgelte wie Dividenden, Spenden oder Subventionen.

 

In Zusammenhang mit der Teilrevision des MWSTG per 1. Januar 2018, in der festgelegt ist, dass bereits ab dem ersten Franken steuerbarem Umsatz in der Schweiz die Umsatzsteuerpflicht ausgelöst werden kann, droht ausländischen Unternehmen eine erhebliche Belastung.

   

Die erste Rechnung für das Jahr 2019 wird zwischen Januar und Oktober 2019 durch die eidgenössische Steuerverwaltung versandt. Basis für diese erste Rechnung bilden die Umsätze des Jahres 2017.

  

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