Abkommen zum automatischen Informationsaustausch des Country by Country Reports

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veröffentlicht am 8. Juni 2017

 

Gemäß BEPS-Aktionspunkt 13 „Leitlinien der Verrechnungspreisdokumentation” sollen die Länder einen standardisierten dreigliedrigen Dokumentationsansatz, bestehend aus einem Local File, Master File und dem Country by Country Report (CbCR), in ihr nationales Recht implementieren. Der CbCR (ab einem konsolidierten Gruppenumsatz von 750 Mio. Euro) stellt einen länderbezogenen Bericht dar, in welchem je Jurisdiktion, in der ein Konzern aktiv ist, aggregierte Informationen zur weltweiten Verteilung von Gewinnen, gezahlten Steuern und bestimmten Indikatoren für die Ansiedlung ökonomischer Aktivitäten auszuweisen ist. Der CbCR kann mit Hilfe der Regelung zum automatischen Informationsaustausch zwischen den jeweiligen Steuerbehörden der Jurisdiktionen weitergereicht werden, um die Identifikation von Gewinnverschiebungen zwischen Staaten zu erleichtern.

 

Nun hat die OECD auf ihrer Website eine Möglichkeit geschaffen alle aktiven bilateralen Abkommen hinsichtlich des automatischen Austauschs des CbCR zwischen zwei Ländern abzufragen. Durch Auswahl der betreffenden Jurisdiktionen wird das Rechtsinstrument für das jeweilige Abkommen aufgezeigt und dargestellt, wann das Abkommen in Kraft treten und/oder aktiviert werden soll. Außerdem ist anhand der Zahl, die hinter der Jurisdiktion in Klammern steht, erkennbar, wie viele Abkommen für diese bereits bestehen.

 

Mehr als 700 bilaterale Abkommen zum Informationsaustausch in mehr als 30 Ländern sind bisher schon verzeichnet und es werden zukünftig noch weitere erwartet. Die OECD wird die Liste regelmäßig aktualisieren, um sowohl den multinationalen Konzernen als auch den Steuerbehörden Klarheit zu verschaffen.

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