OECD veröffentlicht eine Aktualisierung der Leitlinien zur Implementierung des Country-by-Country Reporting

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veröffentlicht am 3. August 2017

 

Im Zusammenhang mit der Implementierung des Country-by-Country Reportings (BEPS Maßnahme 13 Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country-Reporting - CbCR) veröffentlichte die OECD am 18. Juli 2017 ergänzende Richtlinien. Diese Leitlinien zeigen Rahmenbedingungen, an denen sich Steuerbehörden und Unternehmensgruppen gleichermaßen orientieren können.

 

 
Die ergänzenden Richtlinien beabsichtigen eine Modellgesetzgebung, die Unternehmen verpflichtet, eine aggregierte Berichterstattung gegenüber den zuständigen Behörden zu leisten, unabhängig davon, ob Transaktionen grenzüberschreitend mit verbunden Unternehmen oder mit unabhängigen Unternehmen stattfanden.


Des Weiteren eröffnet die OECD die Möglichkeit, dass Konzernobergesellschaften, die über ein integriertes ERP-System zur Konsolidierung von steuerlichen Finanzdaten verfügen, die Chance, Finanzdaten verbundener Unternehmen zu aggregieren und diese geschlossen im Rahmen des CbCR an die Behörden zu übermitteln.


Sollte ein Unternehmen zu mehr als einer Unternehmensgruppe gehören (z.B. Joint Venture), ist es in Bezug auf den CbCR Schwellenwert von 750 Mio. Euro nach den für jede der unabhängigen Unternehmens-Gruppen geltenden Rechnungslegungsvorschriften zu bewerten und zuzuordnen.


Unternehmen sollten zur Vermeidung bzw. Reduzierung steuerlicher Risiken die ergänzenden Ausführungen, mit Bezug auf das CbCR, frühzeitig analysieren und Gegenmaßnahmen ergreifen.

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Michael Scharf

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