Ukraine: Liste börsennotierter Güter für Verrechnungspreiszwecke veröffentlicht

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Am 8. September 2016 billigte das Ministerkabinett der Ukraine mit der Verordnung Nr. 616 eine Liste von an der Warenbörse gehandelter Güter, welche als Grundlage für die Anwendung der Preisvergleichsmethode angesehen werden kann. Steuerpflichtige können folglich unter Rückgriff auf diese veröffentlichte Liste, für ihre Transaktionen, Informationen über entsprechende Fremdvergleichspreise gewinnen.
 
Seit Inkrafttreten der überarbeiteten Verrechnungspreisvorschriften Anfang 2015, sieht die ukrainische Gesetzgebung besondere Regelungen für Handelsgeschäfte mit Waren, die auf Warenbörsen gehandelt werden, vor. Diese Regeln befassen sich unter anderem mit der Anwendung der Preisvergleichsmethode in Form einer Verwendung von Börsenpreisen für bestimmte Transaktionen. Sollte der Steuerpflichtige für die in der Liste verzeichneten Fälle eine andere Methode anwenden, so muss dieser gegenüber der Steuerverwaltung zusätzlich Informationen, wie bspw. alle an der Wertschöpfung teilhabenden nahestehenden Personen inkl. der jeweiligen Gewinnmargen, offenlegen.
 
Die verabschiedete Verordnung Nr. 616 deckt nachfolgende Warenbeziehungen ab:
  • landwirtschaftliche Güter (Viehbestand, Fleisch, Getreide, Nahrungsmittel, Samen, Palmöl, Sojaöl und andere),
  • Energierohstoffe (Kohle, Rohöl, Erdgas, Leichtöl u.a.),
  • Industrie- und Edelmetalle,
  • Baumwolle,
  • Kautschuk und
  • andere Güter. 

 
Für jede der Gütergruppen sind in der Verordnung Nr. 616 entsprechende Börsenpreise hinterlegt.
 

Steuerpflichtige können sich hierbei auf Informationen von nachfolgenden Börsen berufen:
  • landwirtschaftliche Güter: Chicago Mercantile Exchange (CME), Euronext, Intercontinental Exchange (ІСЕ), New York Mercantile Exchange (NYMEX), National Commodity and Derivatives Exchange (NCDEX) u.a .;
  • Energierohstoffe: Intercontinental Exchange (ІСЕ), European Energy Exchange (EEX), Chicago Mercantile Exchange (CME), Tokyo Commodity Exchange (TOCOM), Europäische Gas Hubs (NCG, CEGH, GASPOOL) u.a.;
  • Industrie- und Edelmetalle: Intercontinental Exchange (ІСЕ), London Metal Exchange (LME), Dubai Gold and Commodities Exchange (DGCX), Chicago Mercantile Exchange (CME) u.a.;
  • Baumwolle und Kautschuk: Chicago Mercantile Exchange (CME), Intercontinental Exchange (ІСЕ), Multi Commodity Exchange of India Limited (MCX), Singapore Exchange (SGX), Shanghai Futures Exchange (SHFE) u.a.

 
Die Veröffentlichung der Liste birgt eine hohe praktische Relevanz für Unternehmen, die ihre Beziehungen zu verbundenen Gesellschaften grenzüberschreitend strukturieren. Steuerpflichtige, bei denen konzerninterne, von der Liste erfasste, Transaktionen bestehen, ist daher für Zwecke der Berichtspflichten und der Dokumentationserstellung bereits für das Wirtschaftsjahr 2016 eine Berücksichtigung dieser besonderen Regelungen zu empfehlen.  

 zuletzt aktualisiert am 23. Januar 2017

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