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Anton Berger

Diplom-Ökonom, Dipl.-Betriebswirt (FH)
Partner
Tel.: +49 (9 11) 91 93-36 01
Fax: +49 (9 11) 91 93-96 01
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Beim Auslaufen von Konzessionsverträgen hat die Gemeinde die Entscheidung zu treffen, ob es zu einem Wechsel des Konzessionärs kommt, oder ob der Vertrag wieder mit dem bisherigen Nutzungsberechtigten abgeschlossen wird.

Vorab ist die Wirtschaftlichkeit der zu übernehmenden Netze zu analysieren und der angemessene Preis zur Netzübernahme zu berechnen. Zusätzlich muss ein zukunftsorientiertes Konzept die jederzeitige qualitativ hochwertige Versorgung der Kunden sicherstellen, um die gesellschaftlich und rechtlich geforderte sichere Versorgung zu einem erschwinglichen Preis zu gewährleisten.

Durch unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Gebietskörperschaften und deren Beteiligungsunternehmen sowie Energieversorgungsunternehmen kennen wir die Ansprüche der Konzessionsvertragsparteien und finden für Sie die richtige Lösung und verschaffen Ihnen somit in der Umsetzung den entsprechenden Mehrwert. 

Unsere Beratungsleistungen

  • Prüfung der strategischen Möglichkeiten beim Auslaufen von Konzessionsverträgen
  • Überwachung der formalen Anforderungen (Bekanntmachungs- und Auswahlprozedere)
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
  • Netzbewertung (Ertragswert/Sachzeitwert)
  • Begleitung der Vertrags- und Kaufpreisverhandlungen/politische Gremienarbeit
  • Erstellung und Verhandlung des Konzessionsvertrags