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Anton Berger

Diplom-Ökonom, Dipl.-Betriebswirt (FH)
Partner
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Die Trennung von Netz und Vertrieb führt unweigerlich zu einem Verlust über Jahrzehnte genutzter Synergien. Zusätzlich schafft die gesetzliche Normierung der Entflechtung zahlreiche Verpflichtungen im buchhalterischen, informatorischen, organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen Bereich.

Damit steht das Energieversorgungsunternehmen heute in einem Spannungsfeld zwischen eigenem Interesse und dem Ziel der gesetzlichen Vorschriften. Wir beraten Sie, welche Verpflichtungen zur Entflechtung Ihres Unternehmens bestehen und wie Sie wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich einwandfrei umgesetzt werden können.

Unsere Beratungsleistungen im Bereich Unbundling

  • Begleitung bei der Aufstellung des Aktivitätenabschlusses
  • Umsetzung der Entflechtung im Rechnungswesen
  • Umsetzung der Anforderungen des informatorischen und organisatorischen Unbundling
  • Legal Unbundling: Prüfung der optimalen Organisationsform für notwendige Umsetzungsmaßnahmen und Gestaltung innovativer Modelle wie Verpachtung etc.