Als interdisziplinäre Kanzlei verstehen wir auch die Beratung im Immobilienrecht als Aufgabe, die unterschiedliche Qualifikationen erfordert, um optimale Lösungen für unsere Mandanten zu erzielen. Wir haben uns dabei auf einige Themen spezialisiert, bei denen wir die Verbindung unseres technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Sachverstandes mit der rechtlichen Expertise rund um die Immobilie zum Nutzen unserer Mandanten besonders gut einsetzen können:

Auf Grund unserer jahrelangen Verbindung zur Facility Management-Branche prägt unseren Beratungsansatz  im Immobilienrecht die Orientierung am Lebenszyklus einer Immobilie, von der Planung bis zum Rückbau. Wir sprechen daher auch im umfassenden Sinne vom Recht im Facility Management oder FM-Recht.

Wir beraten Eigentümer und Eigentümervertreter, aber auch Dienstleister und Nutzer bei der Lösung anspruchsvoller Rechts- und Organisationsfragen von der Wohnimmobilie bis zum Fußballstadion.

Unser  interdisziplinäres standortübergreifendes FM -Team besteht  aus spezialisierten Rechtsanwälten,  Diplomkaufleuten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Ingenieuren.

Die Umsetzbarkeit unserer Lösungsvorschläge und Vertragsgestaltungen erreichen wir dabei durch einen aktiven Austausch mit Praktikern und Vertretern der Wissenschaft sowie eine umfangreiche forensische Praxis.

Auch im führenden Verband der FM-Branche, der German Facility Management Association (GEFMA) bringen wir uns durch die Verantwortung für das GEFMA-Richtlinienwesen und die Leitung des Arbeitskreises FM-Recht ein.