Kommunales Treasury
Mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) bricht ein neues Zeitalter für die Steuerung und Konsolidierung kommunaler Haushalte an. Indem die Gemeinden eine Eröffnungsbilanz aufstellen, gewinnen sie erstmalig einen vollständigen Überblick über ihr Vermögen und ihre Schulden. Mithilfe der kaufmännischen Rechnungslegung werden der wirtschaftliche Gehalt von Geschäftsvorfällen sowie deren Auswirkungen auf die künftige Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage deutlich.
Innovative Lösungen zur Verbesserung der Liquiditäts- und Ertragslage
Die Praxis zeigt, dass auf der Aktivseite die Bilanzposten Finanzanlagen (Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen) und Umlaufvermögen (Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere des Umlaufvermögens, Liquide Mittel) sowie auf der Passivseite die Bilanzpositionen Allgemeine Rücklage, Sonder- und Ausgleichsrücklage, Rückstellungen und Verbindlichkeiten bedeutsame Handlungsfelder für die Verbesserung der Liquiditäts- und Ertragslage von Kommunen darstellen.
Die Betrachtung liquiditätsnaher Bilanzpositionen und deren Zusammenhänge steht im Mittelpunkt des „Public Treasury", dessen Ziel es ist, die Erträge aus Anlagen zu optimieren und die Zinsbelastung bzw. die Kosten des Zahlungsverkehrs dauerhaft zu reduzieren.
Mit Blick auf den „Konzern Kommune" beinhaltet Public Treasury auch das gezielte Cash-Management zwischen Kernhaushalt und den wirtschaftlich oder rechtlich selbstständigen Organisationseinheiten (Eigenbetriebe, Anstalten, Zweckverbände, Eigengesellschaften). Im Folgenden möchten wir Ihnen eine Auswahl an Instrumenten vorstellen, die Sie zur Optimierung der Erträge aus Vermögensanlagen bzw. zur Senkung der Kreditkosten einsetzen können.
Überprüfung von Vermögensverwaltungsverträgen und Anlagerichtlinien
Das Kernstück eines Vermögensverwaltungsvertrags bilden die Anlagerichtlinien, mit denen festgelegt wird, welche Anlagen die Bank oder der Vermögensverwalter für die Kommune tätigen darf. Hierbei ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass an dieser Stelle häufig den vorformulierten und daher wenig auf die Kommune zugeschnittenen Bedingungen des Vermögensverwalters gefolgt wird. Dies räumt dem Verwalter in der Regel ein sehr breites Ermessen bei der Durchführung der Vermögensverwaltung ein und bezieht häufig die speziellen haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und Statuten nicht in die Anlageentscheidungen mit ein.
Rödl & Partner unterstützt Sie in diesem Zusammenhang mit folgenden Leistungen:
- Überprüfung Ihres aktuellen Vermögensverwaltungsvertrags
- Coaching im Rahmen der Vertragsgestaltung
- Definition der Anlagerichtlinien
- Abstimmung der Anlagerichtlinien mit dem Anlagekonzept und Verprobung der damit verbundenen Renditeentwicklung
Bewertung und laufendes Controlling der Leistungsfähigkeit von Banken und Vermögensverwaltern
Nach unserer Einschätzung können viele Kommunen Renditesteigerungspotenziale im Geldanlagebereich erschließen, wenn in regelmäßigen Abständen die Leistungsfähigkeit der Banken und Vermögensverwalter beim kommunalen Anlagemanagement überprüft wird. Um das Renditesteigerungspotenzial Ihrer Anlagen umfassend realisieren zu können, ist es unabdingbar, Ihre Vermögensanlagen und Rechenschaftsberichte bzw. die Ergebnisse der mit der Verwaltung beauftragten Banken bzw. Vermögensverwalter strukturiert zu analysieren. Ferner sollte ein fortlaufendes Controlling implementiert werden.
Die Durchführung einer umfassenden Analyse Ihres Anlageportfolios deckt schnellstmöglich Optimierungspotenziale auf, beispielsweise in den Bereichen Kostenstruktur, Chance-Risiko-Struktur, Anlagestruktur, Leistungsfähigkeit des Anlagekonzepts bzw. der Vermögensmanager und Qualität der Organisationsstruktur der kommunalen Vermögensanlage. Dies verschafft Ihnen eine komfortable Grundlage für besser begründete Entscheidungen und führt zu einer dauerhaften Verbesserung der Renditeergebnisse.
Rödl & Partner bietet Ihnen in diesem Zusammenhang folgende Beratungs- und Unterstützungsleistungen an:
- umfassende Portfolioanalyse (Rendite-, Risiko und Kostenanalysen)
- Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen der Rendite-, Risiko- und Kostenstrukturen
- Erarbeitung eines Maßnahmekatalogs zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Anlagenmanager
- Realisierung von Optimierungsmaßnahmen und Implementierung eines umfassenden Controlling-Systems
- Controlling der Managementleistung bzw. der gesamten Wertschöpfungskette des Anlage- und Schuldenmanagements
Analyse und Bewertung von Anlageprodukten und -konzepten
Die Palette der den Kommunen zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erweitert. Neben klassischen Produkten, wie z.B. Geldmarktinstrumenten, Bundesanleihen, Festgeldern oder Renten- und Immobilienanlagen, wird den Kommunen immer häufiger, insbesondere aus Gründen der Risikodiversifizierung, die breite Vielfalt der von der Finanzindustrie entwickelten Produkte angeboten.
Oft scheinen dabei die Banken mit undurchsichtigen und komplexen Strukturen zu hantieren, die nur schwer nachvollzogen werden können bzw. die versuchen, das alte Gesetz, dass hohe Renditen auch mit höheren Risiken verbunden sind, auszuhebeln. Um die umfangreichen und immer komplexer werdenden Produktangebote der Finanzindustrie zu analysieren, zu differenzieren bzw. einfach zu verstehen, bedarf es eines umfassenden und aktuellen Markt- und Produktüberblicks sowie professioneller Research-, Analyse- und Bewertungstools.
Rödl & Partner bietet Ihnen in diesem Zusammenhang folgende Beratungs- und Unterstützungsleistungen an:
- umfassende Research- und Produktanalysen
- Produktprüfungen anhand haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen
- Rendite-, Risiko- und Kostenanalyse
- kritische Würdigung von Anlageprodukten und Prüfung ihrer Zweckmäßigkeit
- Prüfung und Bewertung von Managementkonzepten und -stilen
Durchführung von Ausschreibungen für Vermögensanlagen bzw. Kreditportfoliooptimierung
An die Entscheidung über die künftige Ziel- und Managementstruktur des kommunalen Anlage- bzw. Kreditportfolios schließt sich in der Regel eine zweite Entscheidung an: Wie sind bestimmte Funktionen konkret zu besetzen? Z.B. Asset-Manager/Vermögensverwalter bzw. Zinsmanager/Kreditportfoliomanager, Master-KAG und Depotbank. Um nachweislich den für die festgelegte und bereits verabschiedete Ziel -und Managementstruktur objektiv leistungsfähigsten Umsetzungspartner zu bestimmen, bedarf es der professionellen Durchführung eines Marktauswahlverfahrens.
Daraus ergibt sich im Kern folgende Vorgehensweise:
- Erstellung und Versendung der Ausschreibungsunterlagen
- Auswertung und Bewertung der eingereichten Angebote nach objektiven Kriterien
- Analyse der zugrunde liegenden Vertragswerke
- Auswahl und Präsentation der leistungsfähigsten Angebote
Rödl & Partner verfügt über langjährige Erfahrung und großes Fach-Know-how im Bereich Ausschreibungsverfahren im Anlage- sowie im Zins- und Schuldenmanagement. Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen bieten wir Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen an:
- Formulierung der Ausschreibungsunterlagen
- Analyse der eingereichten Angebote nach objektiven Kriterien
- Bewertung der Management-, Strategie- und Optimierungsvorschläge
- Analyse und Bewertung der zugrunde liegenden Vertragswerke
- Auswahl der leistungsfähigsten Angebote
- Gesprächsführung mit den leistungsfähigsten Anbietern
- Präsentation der leistungsfähigsten Angebote
Einführung kommunales Risikomanagementsystem (Treasury-Richtlinie)
Die wirtschaftliche Bedeutung eines effizienten Anlagemanagements bzw. eines aktiven Zins- und Schuldenmanagements hat für Kommunen in den zurückliegenden Jahren deutlich zugenommen. Zur sicheren Bewirtschaftung von kommunalen Anlage- und Kreditportfolios ist es deshalb erforderlich, sowohl im Anlage- als auch im aktiven Zins- und Schuldenmanagement einen konkreten Handlungsrahmen (Treasury-Richtlinie) hinsichtlich des Umgangs mit den Anlage- und Zinsrisiken, denen die Kommune ausgesetzt ist, zu definieren.
Vorrangiges Ziel einer Treasury-Richtlinie ist es, Ziele und Handlungsgrundsätze, Verantwortlichkeiten und Aufgaben sowie Organisationsstrukturen und Prozesse im Anlage-, Zins- und Schuldenmanagement festzulegen.
Ziel ist, eine abgestimmte Anlage- und Schuldenpolitik zu gewährleisten und zur weiteren Optimierung der finanzwirtschaftlichen und Treasury-relevanten Abläufe innerhalb der Kommune bzw. des kommunalen Unternehmens beizutragen. Es empfiehlt sich, die Richtlinien neben den kommunalrechtlichen Gesetzen und Richtlinien auch an internationalen Maßstäben (Best Practices) sowie an den aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen des KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Überwachung im Unternehmensbereich) zu orientieren.
Rödl & Partner bietet Ihnen in diesem Zusammenhang folgende Beratungs- und Unterstützungsleistungen an:
- Erstellung einer kommunalen Treasury-Richtlinie für das Anlagemanagement
- Erstellung einer kommunalen Treasury-Richtlinie für das Schuldenmanagement inkl. Zins- und Derivatemanagement
Mit der Verabschiedung einer Treasury-Richtlinie regeln Sie die Rahmenbedingungen und einzuhaltenden Grundsätze (z. B. Auswahl und Bestimmung der einzusetzenden Finanzinstrumente, Ausschluss von Spekulationsgeschäften, Begrenzung des künftig variabel zu verzinsenden Teils des Kreditportfolios, Organisation des Derivatemanagements, Aufbau eines Berichtswesens, Einrichtung eines Risikomanagementsystems, etc.) in der professionellen Bewirtschaftung Ihres Anlage- und Schuldenportfolios.
Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten
In Zusammenhang mit der Umstellung auf NKF kommt der Bilanzierung und Bewertung von Finanzderivaten eine besondere Bedeutung zu. Kommunen nutzen Finanzderivate insbesondere auf der Passivseite zur Optimierung von Darlehens- bzw. Zinskosten. Bekannte Finanzderivate sind in diesem Zusammenhang u. a.: Swap, Cap, Floor, Collar, Forward Rate Agreement, Swaption.









