Rödl & Partner-Studie: Wärmewirtschaft muss Energieversorgungsverträge reformieren

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Lesen Sie unseren aktuellsten Beitrag zum Thema Umbasierung – Verträge mit Preisgeltungsklauseln im Wärmebereich aus dem Stadtwerke Kompass Ausgabe 14/2018

 

​Nürnberg/München, 17.04.2014: Den deutschen Energieversorgern steht im Bereich der Fernwärme ein radikaler Umbruch bevor. Dies ergibt die Studie „Preisfindung in der Wärmewirtschaft – Strategien für Energieversorger nach der Umbasierung” der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Rödl & Partner. Grund ist die Änderung der Preis- und Lohnindizes durch das Statistische Bundesamt („Umbasierung”) im letzten Jahr. Ausweislich der Studie müssen ein Großteil der Fernwärmeversorger und Contracting-Anbieter bei der nächsten Preisanpassung ihre Preisblätter und/oder ihre Energieversorgungsverträge ändern. Bis zum 1. Oktober 2014 müssen die Änderungen umgesetzt werden. Basis der Untersuchung ist der „Preisgleitformel-Check”, den Rödl & Partner bundesweit bei Versorgern im Fernwärmebereich durchgeführt hat.
  
„Der Wärmewirtschaft steht ein heißer Sommer bevor”, erklärt der Energieexperte Benjamin Richter von Rödl & Partner. „Viele Fernwärmeversorger nutzen Preisgleitklauseln, die mit Risiken behaftet sind. Angesichts der Komplexität der Preisfindung im Energiesektor müssen hier sehr schnell Lösungen gefunden werden. Ansonsten drohen den Versorgern Defizite oder der Verlust wettbewerbsfähiger Preise.”
 
Im Wärmemarkt werden in Deutschland etwa 50 Prozent der gesamten Primärenergie verbraucht. Für die Studie wurden Energieversorger in ganz Deutschland und in allen relevanten Größenklassen befragt. Die Studie zeigt, dass 95 Prozent der befragten Unternehmen von der Umbasierung betroffen sind. Viele von ihnen nutzen „Preisgleitklauseln”, die im Zuge der Umbasierung angepasst werden müssen. Zahlreichen Versorgern drohen darüber hinaus rechtliche Auseinandersetzungen mit ihren Kunden, da sie die Vorgaben der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Gestaltung von Preisgleitklauseln noch nicht umgesetzt haben. 
 
„Versorger sollten hier geschickt agieren und ‘zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen´: Im Zuge der für die Umbasierung erforderlichen Anpassungen der Preisgleitklauseln sollten auch gleich die notwendigen Änderungen zur Umsetzung der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Energieverträgen vorgenommen werden. Auf diese Weise müssen die Kunden nur einmal mit Vertragsänderungen konfrontiert werden”, betont der Energierechtsexperte Joachim Held von Rödl & Partner.
 
Von der Europäischen Union über die Bundesregierung bis hin zu den kommunalen Entscheidungsträgern herrscht Einigkeit, die Fernwärmeversorgung zu erweitern. Der Ausbau der Fernwärmenetze eröffnet zudem Möglichkeiten, weitere erneuerbare Wärmequellen wie beispielsweise Tiefengeothermie oder Biomasse in die Wärmeversorgung einzubinden und somit noch stärker den Verbrauch an endlichen fossilen Energieträgern und die Emissionen von klimaschädlichen Gasen zu reduzieren. Um diesen Weg erfolgreich zu gehen, ist es erforderlich, die komplexen Anforderungen sowohl der Umbasierung als auch der jüngeren höchstrichterlichen Rechtsprechung zügig in den Energielieferverträgen umzusetzen.
 
Die Studie „Preisfindung in der Wärmewirtschaft – Strategien für Energieversorger nach der Umbasierung” kann unter www.roedl.de/fernwaerme angefordert werden.

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