Was alte Arbeitgeber dem neuen Chef verraten dürfen

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Unternehmen dürfen sich über Bewerber auch direkt beim ehemaligen Arbeitgeber erkundigen. Dafür gelten aber rechtlich enge Grenzen. Viel darf über das Arbeitszeugnis hinaus nicht verraten werden.

 

Viele Unternehmen trauen den Aussagen von Zeugnissen und Noten immer weniger. So hat die Deutsche Bahn im vergangenen Jahr einen Online-Test eingeführt, der alleine darüber entscheidet, ob ein Kandidat es in die erste Auswahlrunde schafft.

 

Bei Quereinsteigern hingegen setzen viele Firmen auf den direkten Kontakt mit den ehemaligen Arbeitgebern…

 

Die vollständige Kolumne finden Sie bei der WirtschaftsWoche online unter http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-was-alte-arbeitgeber-dem-neuen-chef-verraten-duerfen-seite-all/9520002-all.html.

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Alexander von Chrzanowski

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht

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