Bundestagswahl 2021 – Das sollte auf der Agenda stehen

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veröffentlicht am 1. Juni 2021 / Lesedauer ca. 4 Minuten
 

Die wirtschaftlichen Erwartungen an eine neue Bundesregierung nach den Wahlen am 26. September 2021 sind hoch. Eine Post-Pandemie-Führungspolitik muss die Wirt­schaft ankurbeln, Erwartungen an Klima- und Umweltschutz erfüllen und arbeits­rechtliche Regelungen für Homeoffice schaffen  –  um nur einige wenige Forderungen der von Covid-19 geprägten Wählerschaft zu nennen.
 
Wir geben Einblick, was aus Sicht unserer 5 Geschäftsfelder  für den deutschen Mittelstand auf der Agenda stehen sollte:

 

Rechtsberatung

​Die künftige Regierung sollte aktuelle gesellschaftspolitische Themen behandeln:
 
Eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung ist mittlerweile in aller Munde. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene (Stichwort: Lieferkettengesetz) sind bereits Maßnahmen zur recht­lichen Implementierung dieser Werte getroffen worden. Wie mit der Entwicklung zu verfahren ist, sollte auf der politischen Agenda stehen.
 
Auch die Digitalisierung der Verwaltung sowie der Gerichtsbarkeit muss intensiver vorangetrieben werden. Es gibt bereits diverse Vorstöße in diese Richtung, doch muss noch schneller durch die Schaffung und Konkreti­sierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen agiert werden.

Steuerberatung

​Wer sich auf internationalen Märkten bewegt, braucht ein im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiges Steuerrecht, um konkurrenzfähig zu sein. Die Gesamtbelastung deutscher Kapitalgesellschaften mit rund 30 Prozent Ertragsteuern muss an ein international angemessenes Niveau angepasst werden. Um es deutlich zu sagen: Damit wird nicht einem „race to the bottom“ das Wort geredet, an dem sich Deutschland ohnehin nicht beteiligt hat. Wenn Staaten wie die USA aktuell über Steuererhöhungen nachdenken, werden damit nur Aus­schläge der Vergangenheit „nach unten“ korrigiert. Das ist gut für das internationale Steuerklima, hilft den auch dann noch deutlich höher belasteten deutschen Familienunternehmen aber nicht weiter. Und auch wenn das Optionsmodell noch in dieser Legislatur verabschiedet wird, bleibt erheblicher Nachbesserungsbedarf bei der Besteuerung von Personenunternehmen, die aus vielfältigen Gründen die diffizilen Anforderungen eines Wechsels des Besteuerungsregimes nicht erfüllen können.
 
Wer Gewinne macht, soll angemessen besteuert werden  –  das betonen Unternehmer immer wieder. Substanz­besteuerung ist dagegen Gift für die Wirtschaft; sie höhlt die Wachstums- und Innovationsfähigkeit, das Finanzierungspotenzial und die Risikotragfähigkeit ihrer Inhaber und Gesellschafter aus. Das aber sind die Grundlagen für Wachstum, Arbeitsplätze, Investitionen, Wohlstand und gesunde Staatsfinanzen, gerade in Zeiten von Digitalisierung, Transformation zu Nachhaltigkeit sowie Klimaneutralität, insbesondere post Covid-19. Daher darf es keine Wiedereinführung einer Vermögensteuer/-abgabe geben. Mit einer Vermögensteuer nur „Super-Reiche“ zu treffen, dabei Betriebsvermögen und Arbeitsplätze zu schonen und kein Bürokratie-Monster zu entfesseln (in den durch das Grundgesetz definierten Grenzen)  –  ist eine Quadratur des Kreises, die nicht gelingen wird.
 
Eine internationale Steuerkooperation ist wichtig. Sie muss aber auch mit dem Blick auf die praktische Umsetz­barkeit betrieben werden. Es wird eine Herausforderung für einen neuen Bundestag und eine neue -regierung werden, die sich aus Pillar I und II abzeichnenden immensen Bürokratie-Lasten für den Mittelstand (also das Gros der deutschen Wirtschaft) durch pragmatische Lösungen einzudämmen.

Business Process Outsourcing (BPO)

​Welche Themen treibt die mittelständische Wirtschaft im Bereich der Steuerverwaltung und -prozesse um? Vielen ist das PR-Desaster um die Bon-Pflicht noch gut in Erinnerung. Unpopuläre Maßnahmen mit wenig praktischem Nutzen sollten es also nicht sein. Digitalisierung ist immer noch ein Thema, denn die Übertragung von Daten an die Behörden und die digitale Kommunikation mit den Behörden kann noch weiter entwickelt werden. Remote Audit  –  in der Jahresabschlussprüfung schon lange Standard  –  muss in den steuerlichen Außenprüfungen Einzug halten. Die Pandemie hat in der Praxis gezeigt, dass eine moderne Kommunikation mit den Behörden möglich ist und funktioniert.
 
Das Umsatzsteuer-Digitalpaket, das im Juli 2021 in Kraft treten wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung, weil es die lästigen Registrierungen von e-Commerce-Unternehmen überflüssig macht. Es stellt aber eben nur einen ersten Anlauf dar. Genauso wichtig wäre es, den Betriebsstätten-Begriff zu überarbeiten, handhabbare Schwel­len und Kriterien für die Gewinnermittlung der Betriebsstätten abzustimmen und die Gesetzgebung an die Lebenswirklichkeiten anzupassen. Die Pandemie hat neue Fernarbeitsplätze geschaffen; die Mobilität der Mitarbeiter macht nicht vor den Landesgrenzen halt.
 
Was für die Einkommens- und Umsatzsteuer gilt, gilt ebenso für die persönliche Mobilität. Die gesamte Büro­kratie um die A1-Bescheinigung, die oft den Anschein macht, es ginge eher um ein rein politisches Thema als um ein sachnotwendiges, muss überarbeitet und ebenfalls an die Realität angeglichen werden.
 
All das voranzutreiben, Prioritäten zu setzen, um den Unternehmen gerade in einer wirtschaftlichen Krise auch Luft zum Atmen zu geben, bedarf keiner Politik der ruhigen Hand, sondern schnelles und mutiges Handeln. Die diplomatische Kunst, das nicht nur in der EU sondern auch in der Zusammenarbeit mit Drittländern zu bewei­sen, ist Aufgabe der zu wählenden Regierung. Es bleibt zu hoffen, das nicht einzelne Klientel- und Symbol­politik praktiziert wird, sondern Realismus und Pragmatismus siegen. Schaut man sich die letzten beiden Jahr­zehnte an, so ist es schon teilweise erstaunlich, wie es die deutsche Wirtschaft geschafft hat, durch diverse Krisen und Konjunktur-Täler dennoch den Wohlstand hoch zu halten. Dass dafür allen voran der stabile deutsche Mittelstand verantwortlich ist, stellt kein Geheimnis dar. Ihn zu stärken muss die höchste Priorität der künftigen Wirtschaftspolitik sein.

Unternehmens- und IT-Beratung

​Das Thema „Digitalisierung” darf auf der Agenda keinesfalls fehlen. Insbesondere die jüngste Vergangenheit mit den Herausforderungen durch Covid-19 hat gezeigt, wie wichtig es ist, um die wirtschaftliche und soziale Stabilität Deutschlands sicherzustellen. Grundlage für ein „digitales Deutschland“ ist der geografische Infra­strukturausbau bis in die ländlichen Gebiete. Unternehmen können nur dann im Wettbewerb bestehen, wenn digitale Geschäftsmodelle flächendeckend auf leis-tungsfähige und skalierbare Netze vertrauen können. Doch je vernetzter die Welt ist, desto wichtiger wird die IT-Security: Die konträren Themen „DSGVO” sowie „Cloud- & Technologieanbieter außerhalb der EU” müssen rechtssicher geklärt werden. Daneben ist es nötig, den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten, sodass das Internet für alle ein sicherer Ort der digitalen Zusammenkunft wird bzw. bleibt.

Wirtschaftsprüfung

​Neben dem Thema „Digitalisierung“ wird der politische Fokus künftig auf Nachhaltigkeitsaspekte gesetzt. Für Unternehmen kann das u. a. erweiterte Berichterstattungspflichten nach sich ziehen.
 
Der jüngst veröffentlichte Entwurf zur Änderung der CSR-Richtlinie („Corporate Social Responsi­bility”-Richt­linie) wird die verpflichtende nichtfinanzielle Berichterstattung europäischer und deutscher Unternehmen in den nächsten Jahren maßgeblich prägen. Ab 2023 sind alle großen Unternehmen dazu verpflichtet, Nach­haltigkeitsinformationen in den Lagebericht zu integrieren. Hinzu kommen neue einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Digitalisierung des Berichtsformats und eine verpflichtende Prüfung der Angaben. Die Änderungen gehen in die richtige Richtung, allerdings stellt die Zeitschiene eine große Heraus­forderung dar: Ein Wunsch an die künftige Regierung wäre daher, gerade für bisher nicht betroffene Unter­nehmen, die verpflichtende zeitliche Anwendung in spätere Jahre zu verlagern.

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