Korrektur der Umsatzsteuermeldung wird zur Steuerhinterziehung

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Wer Umsatzsteuermeldungen ans Finanzamt korrigiert, etwa weil sich Vorsteuererstattungsbeträge geändert haben, macht damit neuerdings – ungewollt – eine strafbefreiende Selbstanzeige. Umso wichtiger sind die Details, damit nicht der Staatsanwalt auf den Plan tritt und Strafen drohen.
 
In Unternehmen ist es üblich, die schon ans Finanzamt übermittelten Umsatzsteuervoranmeldungen nachträglich zu korrigieren - manchmal auch mehrmals, weil sich im Nachhinein Änderungen ergeben haben, beispielsweise wenn Ausgaben des Unternehmens bei der Vorsteuer nicht berücksichtigt worden waren.
 
Doch wer das bislang risikolos praktizierte, riskiert jetzt – wegen des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes und Änderungen in der Abgabenordnung – nicht nur bei verspäteter Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen beziehungsweise späterer Korrektur steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Denn …
 
Die vollständige Kolumne finden Sie bei der WirtschaftsWoche online unter http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-korrektur-der-umsatzsteuermeldung-wird-zur-steuerhinterziehung/9519272.html.
 

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Ulrike Grube

Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Rechtsanwältin

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