Berechnung der Vorabpauschale – Basiszinssatz 2022

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veröffentlicht am 10. Januar 2022 | Lesedauer ca. 1 Minute


Mit Einführung der neuen Besteuerungsregelungen für Investmentfonds ab 2018 wurde auch die Besteuerung der Vorabpauschale eingeführt – eine fiktive Rendite, berechnet anhand des investierten Kapitals und eines jährlich vom Bundesfinanzministeriums bekannt zu gebenden Basiszinssatzes.


 
Der Anleger eines Publikums-Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern. Die Vorabpauschale für 2022 gilt gemäß § 18 Absatz 3 InvStG beim Anleger am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres - also am 2. Januar 2023 - als zugeflossen.

  

Für das Jahr 2022 muss sich ein Anleger keine Gedanken um einen möglichen Liquiditätsabfluss Anfang 2023 aufgrund der Besteuerung der Vorabpauschale 2022 machen. Mit Schreiben vom 6 Januar 2022 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen aktuellen negativen Basiszinssatz von -0,05 Prozent, so dass für 2022 keine Vorabpauschale erhoben wird.

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Ellen Ashauer-Moll

Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin

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