Der Transformationsfonds – wie kommt eigentlich das Geld in den Bundesländern und in den einzelnen Einrichtungen an?

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​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 27. November 2025
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Die Krankenhauslandschaft in Deutschland steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde der sogenannte Transformationsfonds geschaffen, um die Modernisierung und Umstrukturierung der Krankenhäuser zu unterstützen. Viele Einrichtungen und Träger fragen sich, wie die Mittel des Fonds verteilt werden, welche Voraussetzungen gelten und ob sich durch das Krankenhausausbaugesetz (KHAG) nach aktuellem Stand Änderungen ergeben könnten. Dieser Artikel gibt einen verständlichen Überblick über die Funktionsweise des Transformationsfonds, die Verteilung der Gelder in den Bundesländern sowie die Auswirkungen möglicher Gesetzesänderungen.


1. Hintergrund: Zielsetzung des Transformationsfonds

Der Transformationsfonds ist ein zentrales Instrument zur Finanzierung von Strukturveränderungen im deutschen Krankenhauswesen. Ziel ist es, die Versorgungsqualität zu verbessern, Überkapazitäten abzubauen und eine stärkere Spezialisierung zu fördern. Die Mittel sollen insbesondere für Investitionen in Digitalisierung, bauliche Maßnahmen und innovative Versorgungskonzepte verwendet werden.
 

2. Mittelverteilung: Wie gelangt das Geld in die Bundesländer?

Die Verteilung der Mittel aus dem Transformationsfonds erfolgt grundsätzlich nach einem festgelegten Schlüssel auf die einzelnen Bundesländer. Die Höhe der Zuweisungen orientiert sich an Faktoren wie Einwohnerzahl, Versorgungsbedarf und regionalen Besonderheiten. Die Länder sind für die Weiterleitung der Gelder an die Krankenhausträger verantwortlich und legen eigene Förderprogramme sowie Auswahlkriterien fest.
 
Wichtig ist hierbei: Die Antragstellung erfolgt meist über die jeweiligen Landesministerien oder Förderbanken. Krankenhausträger müssen detaillierte Konzepte vorlegen, aus denen hervorgeht, wie sie mit den Mitteln des Fonds ihre Strukturen modernisieren oder anpassen wollen. Die Prüfung der Anträge erfolgt nach landesspezifischen Vorgaben; dabei werden insbesondere Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungsrelevanz bewertet.
 

3. Weiterleitung an einzelne Einrichtungen: Voraussetzungen und Verfahren 

Damit eine Einrichtung von den Mitteln des Transformationsfonds profitieren kann, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
  • Vorlage eines tragfähigen Investitions- oder Umstrukturierungskonzepts;
  • Nachweis der Notwendigkeit im Rahmen der regionalen Versorgungsplanung;
  • Einhaltung von Qualitätsstandards und Nachweis einer nachhaltigen Wirkung.

Das Verfahren ist in den meisten Bundesländern mehrstufig ausgestaltet: Nach einer ersten formalen Prüfung folgt eine fachliche Bewertung durch Expertenkommissionen oder Gutachter. Erst nach positiver Entscheidung wird die Förderung bewilligt und ausgezahlt.
 

4. Mögliche Änderungen durch das Krankenhausausbaugesetz (KHAG) – aktueller Gesetzesstand

Das Krankenhausausbaugesetz (KHAG) könnte nach aktuellem Stand Einfluss auf die Ausgestaltung des Transformationsfonds nehmen. Insbesondere werden im Krankenhausausbaugesetz (KHAG) weitergehende Regelungen zur Investitionsfinanzierung diskutiert, etwa eine stärkere Zweckbindung der Mittel oder neue Kriterien für förderfähige Maßnahmen.

Sollte das Krankenhausausbaugesetz (KHAG) in seiner derzeit diskutierten Fassung verabschiedet werden, könnten sich folgende Änderungen ergeben:
  • Anpassung der Verteilungsmechanismen zwischen Bund und Ländern;
  • Erweiterung oder Einschränkung förderfähiger Maßnahmen;
  •  Stärkere Kontrolle über die Verwendung der Mittel.
 
Für Krankenhausträger empfiehlt es sich daher, laufend die Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren zu beobachten und ihre Förderanträge entsprechend anzupassen.
 

Fazit:

Der Transformationsfonds bietet große Chancen für Krankenhäuser, ihre Strukturen zukunftsfähig auszurichten. Die Verteilung der Mittel erfolgt über ein komplexes Zusammenspiel von Bund, Ländern und einzelnen Einrichtungen – Transparenz und gute Vorbereitung sind entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung. Mit Blick auf mögliche Änderungen durch das Krankenhausausbaugesetz (KHAG) sollten alle Beteiligten flexibel bleiben und ihre Strategien regelmäßig überprüfen. Unsere Experten unterstützen Sie dabei gerne, kontaktieren Sie uns.




AUTORIN

​Carina Richters

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Dr. Klaus-Georg Baier

Rechtsanwalt

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