Erleuchtung des Untergrunds - Explorationsinitiative Geothermie

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​​​​​​​​​veröffentlicht am 26. November 2025


Mit der Explorationsinitiative Geothermie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen wichtigen Förderaufruf gestartet, der die wirtschaftliche Umsetzung von Tiefengeothermie-Projekten in Deutschland vorbereiten und unterstützen soll. Ziel ist es, durch umfangreiche Untergrundinformationen das Risiko bei der Erschließung zu reduzieren und damit die Grundlage für Investitionen in diese Schlüsseltechnologie der Wärmewende zu schaffen. Die Initiative ist Teil der Wärme-Mission im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms und verfolgt das Sprinterziel, bis 2030 ein geothermisches Potenzial von rund 10 TWh zu erschließen.
Laut BMWE stehen für die Explorationsinitiative Geothermie 60,8 Mio. Euro zur Verfügung, davon 48,8 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 12 Mio. Euro an Barmitteln.

Gefördert werden dabei verschiedene Maßnahmen, die den gesamten Prozess der Erkundung abdecken. Dazu gehören standortspezifische Vorstudien (Modul 1), die eine erste Einschätzung der geologischen Rahmenbedingungen ermöglichen, ebenso wie geophysikalische Erkundungen (Modul 2), etwa seismische Untersuchungen, die detaillierte Informationen über den Untergrund liefern. Auch erste Bohrungen sowie wissenschaftlich begleitende Untersuchungen (Modul 3) sind förderfähig. Auf diese Weise soll ein möglichst umfassendes Bild der geologischen Situation entstehen, das die Grundlage für die spätere Errichtung von Geothermieanlagen bildet.​




Abbildung 1: Übersicht über förderfähige Maßnahmen in den jeweiligen Modulen.

Für Projekte der Module 2 und 3 gilt: Alle gewonnenen geologischen Daten sind gemäß Geologiedatengesetz als staatliche Daten zu behandeln; Details regelt der Zuwendungsbescheid. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen (z. B. Landesförderungen ö. ä.) ist allerdings zulässig, sofern Artikel 8 der AGVO eingehalten wird. Die dortigen Schwellenwerte erscheinen bei Maßnahmen des Modul 1 denkbar. Die Beihilferechtliche Komplexität des neuen Programms ist, insbesondere im Modul 2 bezüglich der Nachnutzbarkeit der Forschungsbohrung nicht zu unterschätzen. Mit der „Bundesförderung Effiziente Wärmenetze“ (BEW) ist die Förderungen der entsprechenden Anlagenteile allerdings grundsätzlich nicht kumulierbar.

Die Initiative richtet sich insbesondere an Unternehmen der Energiewirtschaft sowie an kommunale Unternehmen, die im Verbund mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen arbeiten. Im Fokus stehen Verbundprojekte, die von einem gewerblichen Partner oder Anwender geführt werden und durch wissenschaftliche Expertise ergänzt sind. Damit wird sichergestellt, dass sowohl die praktische Umsetzung als auch die wissenschaftliche Begleitung Hand in Hand gehen. Für die wissenschaftlichen Arbeiten können Förderquoten von bis zu 100 % erreicht werden.

Förderfähig sind offene geothermische Systeme in Deutschland mit Zieltiefen ab 400 Metern, in der Regel hydrothermale Dubletten. Neu ist, dass erstmals auch petrothermale Systeme in den Förderrahmen aufgenommen wurden. Diese Erweiterung eröffnet zusätzliche Möglichkeiten, da die zuletzt vor mehr als zwei Jahrzehnten im Rheintalgraben erprobte und zwischenzeitlich in den USA weiterentwickelte Technologie ein erhebliches und standortunabhängiges Wärmepotenzial bieten.

Die aktuellen Projekte des „Closed-Loop“, die derzeit von vielen Versorgern in Angriff genommen werden, sind in dem neuen Programm nicht förderfähig. Für diese Anlagen ist weiterhin das BEW der passende Förderrahmen.

Für Modul 1 (Vorstudien) gilt ein einstufiges Antragsverfahren nach den Regeln für Mikroprojekte. Für Module 2 und 3 wird ein zweistufiges Verfahren angewendet:

  1. ​Die erste Stufe beginnt mit der Einreichung einer Projektskizze. Darin sollen obertägige und untertägige Spezifikationen detailliert dargestellt werden, orientiert an den Bewertungskriterien des Projekts „Warm-Up“ der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.
  2. Mit dem Eingang vollständiger Antragsunterlagen setzt sich das Antragsverfahren in der zweiten Stufe fort und endet mit der Bewilligung oder Ablehnung. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Die Antragstellung erfolgt über das elektronische System easy-Online, die Einreichungsfrist für die erste Auswahlrunde endet am 31. Januar 2026.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie bei der Realisierung Ihres Projektes mit unseren rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen rund um die Wärmewirtschaft und Tiefengeothermie.

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