BGH entscheidet am 26.01.2021 zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Gas

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veröffentlicht am 11. November 2020

 

​Am gestrigen 10.11.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) über drei Musterverfahren zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor, von denen eines von Rödl & Partner vertreten wurde, mündlich verhandelt. Der Kartellsenat hat zu verstehen gegeben, dass er an seiner Linie, der Regulierungsbehörde ein sehr weites Regulierungsermessen einzuräumen, wohl festhalten wird. Die Gründe, die das Oberlandesgericht Düsseldorf für die Aufhebung der Festlegung des Produktivitätsfaktors Gas angeführt hat, hat der BGH in seiner vorläufigen Einschätzung daher als nicht überzeugend angesehen. Die endgültige Entscheidung bleibt indes abzuwarten. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf den 26.01.2021 bestimmt.

 

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