Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen - Was ist zu tun?

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Seminarart Webinar
Datum 29.6.2022
Ort Online
Land Deutschland
Veranstalter

​Rödl & Partner

Dauer (Tage) 0,5
Beginn - Ende 9:30 - 10:30 Uhr
Programm

Mit der Reduzierung der Gaslieferungen aus Russland ist zu befürchten, dass die Gasspeicher bis zum Winter nicht ausreichend gefüllt werden. Daher hat Bundeswirtschaftsminister Habeck nun die Alarmstufe als zweite Stufe im Notfallplan Gas ausgerufen. 

Damit sollen nun marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden, um die Gasverbräuche zu reduzieren, die Gasspeicher schneller zu füllen und die Gasversorgung für die geschützten Kunden zu sichern. 

Wesentliche Ansatzpunkte sind hier den Erdgaseinsatz für die Stromerzeugung zu reduzieren und Anreize zur Verbrauchssenkung in der Industrie zu schaffen. Darüber hinaus ermöglicht die Alarmstufe der BNetzA, die Anwendung des Preisanpassungsrechts nach § 24 EnSiG zu ermöglichen, dass Preisanpassungen entlang der gesamten Lieferkette unter deutlich vereinfachten Voraussetzungen ermöglicht. Die Auswirkungen auf den Gasmarkt wären erheblich. Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (dort § 50f EnWG) will der Gesetzgeber darüber hinaus die Möglichkeit schaffen, die Stromerzeugung aus Gas zu begrenzen, was ebenfalls deutliche Auswirkungen auf den Gasmarkt haben wird.

In diesem Webinar wird erläutert,

- welche rechtlichen Konsequenzen sich aus der Ausrufung der Alarmstufe, dem Preisanpassungsrecht nach § 24 EnSiG und dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz ergeben,

- welche Maßnahmen Gasnetzbetreiber vorbereiten müssen, um die marktbasierten Mechanismen für ihr Gasnetz zu ermöglichen,

- welche wirtschaftlichen Auswirkungen  die Begrenzung der Stromerzeugung aus Gaskraftwerken haben wird.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen für erdgasbasierte Kraftwerke dürften erheblich sein, wenn bspw. eine langfristig gesicherter Erdgasbezug mit niedrigen Preisen durch kurzfristig zu beschaffendes, deutlich teureres Heizöl ersetzt werden muss oder Kraftwerksbetreiber bereits als Forward vermarktete Strommengen, die nicht mehr in der eigenen Anlage erzeugt werden können, teuer am Spotmarkt nachkaufen müssen.

Die Ausrufung der Alarmstufe wird aufEnergieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber und Kraftwerksbetreiber eine Vielzahl von rechtlichen  und wirtschaftlichen Auswirkungen haben. Hierüber informieren wir Sie in unserem Webinar und zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf.


Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Programm.


Referenten Dr. Matthias Koch, Rödl & Partner
Benjamin Richter, Rödl & Partner
Dr. Thomas Wolf, LL.M. oec., Rödl & Partner Nürnberg
Organisation Maximilian Broschell
+49 911 91 93 35 01
seminare@roedl.com
Kosten Die Seminarkosten betragen 150,- EUR zzgl. USt. pro Teilnehmer.

Kontakt

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Maximilian Broschell

Diplom-Politologe, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Manager PMC-Kommunikation/Marketing

+49 911 9193 3501

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